Neue Allgemeinverfügung – Eisenacher Spielplätze wieder geöffnet

Der Wartburgkreis hat auf die anhaltend unterschiedliche Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet und der Stadt Eisenach reagiert. Am heutigen Freitag, 30. April, tritt die 8. Allgemeinverfügung für das Gebiet des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Kraft.

Spielplätze in Eisenach und den Ortsteilen dürfen demnach wieder besucht werden. Bolzplätze werden im Verordnungstext überhaupt nicht mehr aufgeführt. Sie dürfen folglich im Rahmen der Bundes-Notbremse und Verordnungen des Freistaats Thüringen benutzt werden. Für die Fußgängerzone, die Querstraße (zwischen Goldschmiedenstraße und Alexanderstraße), den Eisenacher Marktplatz, Bushaltestellen, ZOB und weitere ausgewiesene Orte gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Auch die Regelung, dass haushaltsfremde Mitfahrer im privaten Pkw ab sechs Jahren einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen, besteht weiterhin.

Die aktuelle Verordnung des Wartburgkreises finden Sie hier.

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