Neue Allgemeinverfügung für den Wartburgkreis

Der Wartburgkreis hat am 18. November nach den Vorgaben der Thüringer Landesregierung eine Allgemeinverfügung erlassen. Einzige Ausnahme ist die Regelung für Arbeitnehmer in 2-G-Settings im letzten Punkt der Übersichtstabelle. Hier hat der Wartburgkreis entschieden, dass auch Antigenschnelltests für die Beschäftigten, beispielsweise im Hotel oder der Gastronomie, möglich sind.

Hier die Allgemeinverfügung:

Allg.Verf. 18.11.21

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