Neue Allgemeinverfügung für den Wartburgkreis
Der Wartburgkreis hat am 18. November nach den Vorgaben der Thüringer Landesregierung eine Allgemeinverfügung erlassen. Einzige Ausnahme ist die Regelung für Arbeitnehmer in 2-G-Settings im letzten Punkt der Übersichtstabelle. Hier hat der Wartburgkreis entschieden, dass auch Antigenschnelltests für die Beschäftigten, beispielsweise im Hotel oder der Gastronomie, möglich sind.
Hier die Allgemeinverfügung: