Neue Parkgebührenordnung ab Januar 2023

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Mit dem neuen Jahr ändert sich die Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Eisenach. Autofahrer*innen müssen dann tiefer in die Tasche greifen, um ihren fahrbaren Untersatz im öffentlichen Verkehrsraum abstellen zu können.

Grund dafür ist die ab Januar 2023 geltende Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Diese besagt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechtes (jPdöR), also Bund, Länder und Kommunen, für einige Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. So auch für viele Flächen, die von Autofahrer*innen in der Stadt Eisenach zum Parken genutzt werden.

Bereits jetzt gibt es einige Flächen, für welche Umsatzsteuer abgeführt wird. Im Jahr 2023 werden viele weitere Flächen unter die Umsatzsteuer fallen, zu deren Abgabe die Stadt Eisenach gesetzlich verpflichtet ist. Bisher hat die Stadt Eisenach diese Kosten getragen und nicht auf die Parkenden umgelegt. Aufgrund der anhaltend prekären Haushaltslage der Stadt musste jedoch die Entscheidung zur Erhöhung der Parkgebühren zu Lasten der Autofahrer getroffen werden. Diese Erhöhung beläuft sich auf durchschnittlich 10 Cent für 20 Minuten in Zone 1 (gesamte Innenstadt) und für 30 Minuten in Zone 2 (alle übrigen Gebiete der Stadt). Die neue Gebührenordnung für das Straßenrandparken wird rechtzeitig veröffentlicht.

Zur Umstellung der einzelnen Parkscheinautomaten und zur Anpassung der Software der Park-Apps ist es notwendig, dass beide Varianten im Zeitraum von Dienstag, 27. Dezember 2022, bis Dienstag, 3. Januar 2023, abgeschaltet werden. Somit können die Autofahrer*innen während dieser Zeit in Eisenach kostenfrei parken. Es gelten dann jedoch die Vorgaben der StVO. Danach ist die Parkscheibe im Fahrzeug zu hinterlegen und die jeweilige Höchstparkdauer des entsprechenden Bereiches, welche auf dem Tarifschild des jeweiligen Parkscheinautomaten benannt ist, zu beachten.

Im Anschluss werden die Software der Automaten programmiert, die Park-Apps angepasst sowie alle Tarifschilder und Parkzonen-Aufkleber an den Automaten abgeändert sein.

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