Neue Pflichten für alle Hundebesitzer

Für alle Hundehalter gelten seit 1. September neue Vorschriften. So müssen alle Hunde einen elektronischen Chip haben und alle Halter müssen Haftpflichtversicherungen nachweisen. Besondere Vorschriften gelten für die Besitzer von Hunden bestimmter Rassen. Da bislang nur sehr wenige den neuen Pflichten nachgekommen sind, appelliert die Stadtverwaltung an die Hundebesitzer, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Das «Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren» ist am 1. September in Kraft getreten. Jeder Hundehalter ist durch diese neue Vorschrift verpflichtet, seinen Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Zudem muss jeder Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500000 Euro für Personenschäden und 250000 Euro für sonstige Schäden vorweisen. Chip und Versicherung sind beim Ordnungsamt bis spätestens 1. März 2012 vorzuweisen.

Bereits bis zum 1. Oktober mussten Halter von bestimmten Hunden beim Ordnungsamt eine Erlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis betrifft die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Ebenso müssen die Halter anderer gefährlicher Tiere eine Erlaubnis beantragen. Eine vorläufige Liste der betreffenden gefährlichen Tiere kann unter www.thueringen.de im Internet eingesehen werden. Auch hier war die Erlaubnis bereits zum 1. Oktober zu beantragen.

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Wer noch keine Erlaubnis beantragt hat, soll dies schnellstmöglich nachholen.

Für das Führen gefährlicher Hunde gelten unter anderem folgende Regelungen:
– Die Person, die den Hund führt, muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
– Eine Person darf nicht gleichzeitig einen gefährlichen Hund und Hunde führen.
– Dem Hund ist in der Öffentlichkeit ein Maulkorb oder vergleichbare Vorrichtung anzulegen.
– Der Hundehalter muss einen Personalausweis und die Erlaubnis dabei haben, wenn er mit seinem Tier unterwegs ist.

Weitere Informationen und auch die nötigen Formulare gibt es beim Ordnungsamt der Stadt Eisenach, Telefon 03691/670-317 und -345.

Bisher kamen in Eisenach nur sehr wenige Hundehalter ihre Pflichten nach. Das Ordnungsamt erinnert deshalb nochmals an die Regelungen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Künftig werden überdies verstärkt Kontrollen über die Einhaltung dieser neuen gesetzlichen Regelungen im Stadtgebiet stattfinden.

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