Neue Verordnung des Thüringer Gesundheitsministeriums

Gestern hat das Thüringer Gesundheitsministerium die bislang vorläufig erlassene Thüringer Grundverordnung durch die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ersetzt. Die zuvor getroffenen Regelungen bleiben vollständig auch in der neuen Verordnung bestehen. Darüber hinaus sind aber zusätzliche Regelungen enthalten, beispielsweise für Rückkehrer aus Risikogebieten.

Die Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von 1,5 m sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der Hygienevorschriften bleiben weiterhin bestehen. Ebenso die Schließungen von Geschäften, Einrichtungen oder Gastronomiebetrieben sowie die Zugangsbeschränkungen zu Krankenhäusern und sonstigen sensiblen Bereichen. Neu ist aber beispielsweise, dass Floristikgeschäfte wieder geöffnet haben dürfen.

Die Verordnung tritt heute Freitag, 27. März in Kraft.

Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes des Wartburgkreises vom Mittwoch, 25. März, wird am Montag, 30. März angepasst werden, die Allgemeinverfügung des Wartburgkreises vom 19. März wird ebenfalls am Montag aufgehoben. Der Erlass und die Aufhebung bzw. Änderung von Regelungen durch die Landesregierung wie auch durch das Landratsamt (Gesundheitsamt) in kurzer Abfolge ist den besonderen Umständen der Corona Pandemie geschuldet. Nämlich dem Bemühen der Bundesländer, abgestimmte Regelungen zu erlassen sowie dem Ziel der Landesregierung, landesweit einheitliche Regelungen zu treffen.

 

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