Neue Zuständigkeiten für Umwelt- und Bauamt

Ab 1. Mai 2008 gelten in der Thüringer Umweltverwaltung neue Zuständigkeiten. Hauptgrund dafür ist die Auflösung der vier Staatlichen Umweltämter, die bisher überwiegend als Fachbehörde für Altlasten/Bodenschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Gewässerunterhaltung/Gewässeraufsicht, Immissionsschutz und Chemikalienrecht sowie Naturschutz für die Landkreise und das Landesverwaltungsamt tätig waren. Der größte Teil dieser Fachaufgaben wurde per Gesetz an die Landkreise übertragen, wenige Zuständigkeiten wurden an das Landesverwaltungsamt nach Weimar delegiert.

Damit der Wartburgkreis künftig die neuen, hochqualifizierten Aufgaben meistern kann, ist entsprechendes Fachpersonal erforderlich. Im November 2007 erfolgte eine öffentliche Ausschreibung für die erforderlichen Personalstellen.

Aufgrund der Stellenausschreibung wurden im Umweltbereich 7 Vollbeschäftigte eingestellt, 2 für die Wasserbehörde, 2 für die Naturschutzbehörde, 1 für die Abfallwirtschaft und Bodenschutz sowie 2 für Immissionsschutz/Chemikalienrecht.
Das Umweltamt des Landkreises unter Leitung von Amtsleiter Klaus Schmidt ist im alten Landratsamt (Medienzentrum, Andreasstr. 11) untergebracht und bearbeitet die Aufgaben der Wasser-, Naturschutz-, Abfall- und Bodenschutzbehörden.
Die Untere Immissionsschutzbehörde einschließlich Chemikalienrecht gehört als Sachgebiet zum Bauordnungsamt unter Leitung von Amtsleiter Werner Reifert.

Insgesamt wurde die Zuständigkeit von 183 neuen Aufgaben auf das Umweltamt bzw. Bauamt delegiert, 144 Aufgaben kommen vom Staatlichen Umweltamt Suhl und 39 Aufgaben vom Landesverwaltungsamt Weimar.
In den einzelnen Behörden gibt es folgende Schwerpunkte bei der Aufgabenübertragung an den Landkreis:
Im Wasserrecht übernahm die Untere Wasserbehörde ab dem 1. Mai vom Staatlichen Umweltamt die gesamte fachtechnische Zuarbeit, soweit die untere Behörde für den wasserrechtlichen Vollzug zuständig ist. Weitere Schwerpunkte sind die Prüfung und Auswertung von Abwasserbeseitigungskonzepten und Eigenkontrollberichten, die Durchführung von Gewässerschauen, Bau- und Anlagenüberwachung.
Die Untere Naturschutzbehörde erhielt u. a. von der Oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt Weimar die Zuständigkeiten über den vollständigen Vollzug über alle Belange in den 44 Naturschutzgebieten und den Vollzug über Befreiungen im Biosphärenreservat Rhön. Weitere neue Zuständigkeiten von beiden ehemals vorgesetzten Behörden sind u. a. die Eingriffsregelung bei größeren Vorhaben, Umweltverträglichkeitsprüfungen, alle Belange in den europäischen Schutzgebieten und spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen. Außerdem übernimmt die Naturschutzbehörde den gesamten Artenschutzvollzug (Genehmigung von Tiergehegen, Kontrolle der Tierhalter, Züchter und Händler, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Beschlagnahmung von besonders geschützten Arten u. a.). Die Abfall- und Bodenschutzbehörde ist u. a. für den Vollzug der Batterie-Verordnung, der Verpackungsverordnung und die Bioabfallverordnung, für die Erteilung von Transportgenehmigungen und die Überprüfung von abfallrechtlichen Anlagen zuständig. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der umfangreiche Bereich der Altlasten und deren Sanierung sowie die Anordnung von Maßnahmen zum Bodenschutz. Die Immissionsschutzbehörde ist für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach Immissionsschutzrecht zuständig und prüft die Umweltverträglichkeit und den Lärmschutz von Anlagen.

Die Aktenübergaben vom Staatlichen Umweltamt Suhl und vom Landesverwaltungsamt sind vor wenigen Tagen erfolgt. Insgesamt wurden 124 Umzugskartons übergeben. Die meisten Vorgänge betreffen den Bodenschutz (47 Kartons) bzw. den Immissionsschutz (42 Kartons).

Die Umweltbehörden haben die allgemein üblichen Öffnungszeiten wie das Landratsamt. Da die vielen Spezialthemen oft nur von einem Angestellten bearbeitet werden können, oft aber Außentermine, Besprechungen und Weiterbildungen eine Anwesenheit verhindern, werden vorherige telefonische Terminabstimmungen mit dem jeweiligen Sachbearbeiter empfohlen.