Neuer Vorschlag für Grundsteuer-Hebesatz

Bildquelle: Adobe Stock, TimeShops – Beispielbild
Bei der Einwohnerversammlung zur Grundsteuerreform Ende Januar war angekündigt worden, dass der Stadtrat über die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer B Ende März/Anfang April entscheiden wird.
Zwischenzeitlich hat sich die Stadtspitze mit Vertretern der Stadtratsfraktionen in der Arbeitsgruppe Haushalt zu diesem Thema verständigt. Danach wird Oberbürgermeister Christoph Ihling dem Stadtrat einen Hebesatz für die Grundsteuer in Höhe von 571 vorschlagen. Bei diesem Wert bleiben die Einnahmen in etwa auf dem derzeitigen Niveau. Aktuell nimmt die Stadt Eisenach aus der Grundsteuer etwas weniger als sechs Millionen Euro ein. Würde der Hebesatz wie bisher bei 472 bleiben, fehlt allerdings im Haushalt rund eine Million Euro.
Hintergrund ist die Grundsteuerreform, zu der das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert hat. In der Folge haben die Bundesländer neue Berechnungsmodelle entwickelt.
In Thüringen hat das Finanzamt aufgrund der Daten, die von den Eigentümern von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen mitgeteilt werden mussten, ganz individuell für jedes Grundstück einen neuen Grundsteuerwert ermittelt.
Das ist der entscheidende Wert, weil sich dieser gegenüber der alten Berechnung vervielfacht haben kann. Der Grundsteuerwert wiederum wird mit der vom Staat vorgegebenen Steuermesszahl und mit dem Hebesatz multipliziert.
Einzig die Höhe des Hebesatzes fällt in die Zuständigkeit der Stadt Eisenach, hat aber in der Gesamtrechnung den kleinsten Einfluss. Sollte der Stadtrat dem Vorschlag des Oberbürgermeisters folgen, wird mit dem Faktor 5,71 für den Hebesatz multipliziert.
Die Abstimmung erfolgt voraussichtlich zur Stadtratssitzung am 1. April. An diesem Datum soll auch der Haushalt der Stadt Eisenach für dieses Jahr beschlossen werden.
Bürgerinnen und Bürger können den Grundsteuerrechner nutzen, den die Stadtverwaltung Eisenach auf ihrer Webseite eingerichtet hat, um sich individuell ausrechnen zu lassen, was sie künftig bezahlen müssen. Hier geht’s zum Grundsteuerrechner: https://www.eisenach.de/grundsteuerrechner/.