Neues Bundesteilhabegesetz ermöglicht behinderten Menschen selbstbestimmtes Leben

Damit das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Thüringen umgesetzt werden kann, wurde im Mai ein Landesrahmenvertag zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Der Vertrag ist zum 1. Juni 2019 in Kraft getreten, damit die noch umfangreichen Vorarbeiten zur Umsetzung des BTHG rechtzeitig zum 31. Dezember 2019 abgeschlossen werden.

Das Bundesteilhabegesetz ist eine der größten Sozialrechtsreformen der letzten Jahre. Künftig werden die betroffenen Mensch keine pauschalen Tagessätze über die betreuenden Einrichtungen mehr erhalten, sondern selbst über ihren Lebensalltag entscheiden können und dafür beispielsweise auch ihr Geld auf ein eigenes Konto gezahlt bekommen, sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf, die für die Stadt Eisenach den Landesrahmenvertrag in Erfurt mit unterschrieb.

Der Vertrag wurde bereits seit August 2018 verhandelt und konnte nun gemeinsam von den Vertretern der kreisfeien Städte und Landkreise Thüringens, der kommunalen Spitzenverbände und der Verbände der Liga der freien Wohlfahrtspflege unterzeichnet werden. Zur Liga der freien Wohlfahrtspflege gehören in Thüringen die Landesverbände von Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas, Der Paritätische, Deutschem Roten Kreuz (DRK), Diakonischem Werk und der Jüdischen Landesgemeinde. (http://www.liga-thueringen.de/verbaende)

Mit dem BTHG, das zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, wird die Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt) herausgenommen und neu im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) verankert, das Hilfen für behinderte Menschen regelt. Die Eingliederungshilfe folgt damit nicht mehr dem Prinzip „wir sorgen für dich“ (Fürsorgeprinzip der Sozialhilfe). Das neue Gesetz hat das Ziel, behinderten Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Jede einzelne anspruchsberechtigte Person kann damit die individuellen Leistungen und Hilfen erhalten, die sie braucht und auch selbst möchte (personenbezogene Leistungen).

Die Behinderten werden unter anderem künftig eigene Konten bei einer Bank ihrer Wahl einrichten, auf das beispielsweise der ihnen zustehende Regelsatz überwiesen wird. Sie können eigene Mietverträge für ihre Wohnung oder Unterkunft in einem Heim abschließen, selbst ihre Verpflegung organisieren und bestellen oder eigene Arbeitsverträge mit Unternehmen oder Werkstätten abschließen.

Hilfe bekommen sie dabei natürlich von ihren Betreuern oder auch den Einrichtungen.

Aber die Menschen können ihr Leben damit nun selbst gestalten, auch unabhängig vom bisher üblichen Alltag in Heimen oder betreuten Einrichtungen, betont Landrat Reinhard Krebs. Natürlich bedeutet das neue Gesetz auch mehr Verantwortung für die Betreuer und die Behinderten selbst. Zugleich ist es eine sehr große Herausforderung für die Verbände in der Liga der freien Wohlfahrtspflege als Leistungserbringer, wie auch für die Landkreise und kreisfreien Städte als gesetzliche Träger der Eingliederungshilfe, sind Oberbürgermeisterin Wolf und Landrat Krebs einer Meinung.

Anzeige

Die erfolgreiche Umsetzung des BTHG im Interesse der behinderten Menschen wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen und kann nur gemeinsam erfolgen. Der Landesrahmenvertrag bietet hierfür die beste Gewähr.

Die beiden Sozialämter – Wartburgkreis und Stadt Eisenach – wollen die Umsetzung des BTHG sehr eng vorantreiben und gestalten. So könnte diese anstehende Aufgabe bereits gemeinsam bewältigt werden.

Mit einer engen Zusammenarbeit nimmt man zugleich die Mitarbeiter*innen der beiden Sozialämter in diesem Prozess mit. Somit werden erste Schritte der Neugestaltung des zukünftigen Sozialamtes für die Wartburgregion gemacht, damit es den anstehenden Erfordernissen gerecht wird, betonen Oberbürgermeisterin Wolf und Landrat Krebs.

Erste Informationsgespräche fanden deshalb bereits mit den Leistungserbringern, den Sozialämtern Eisenachs und des Wartburgkreises und dem Gesundheitsamt sowie den Betreuern statt. Vorbereitet wird zudem ein Informationsschreiben. Zu den nächsten Aufgaben gehört unter anderem das Abschließen von Einzelvereinbarungen mit den betroffenen Menschen, damit ab dem neuen Jahr 2020 Bundesteilhabegesetz Realität werden kann.

In Eisenach bearbeiten die Mitarbeiter*innen des städtischen Sozialamtes derzeit 750 einzeln erbrachte Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Im Wartburgkreis bearbeiten die Mitarbeiter*innen des Landkreis-Sozialamtes derzeit rund 1.400 einzeln erbrachte Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Manche Betroffene müssen dabei aber auch mehr als eine Hilfeleistung in Anspruch nehmen. Deshalb entspricht die Zahl der Fälle nicht der Zahl der behinderten, anspruchsberechtigten Menschen.

Anzeige