Neues Melderecht ab November 2015

Ab dem 1. November kommen auf Mieter und Vermieter neue Pflichten zu. Dann tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, das nun Ein- und Auszüge aus Wohnungen bundesweit einheitlich regelt. Bislang galten verschiedene Landesgesetze.

Die Regelungen für Ein- und Auszüge sind jetzt bundesweit einheitlich, innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung muss man sich anmelden. In Eisenach ist hierfür das Bürgerbüro (Markt 22) zuständig. Wer aus einer Wohnung auszieht und keinen neuen Wohnsitz in Deutschland hat, muss sich binnen von zwei Wochen abmelden. Werden diese Fristen versäumt, gilt das als Ordnungswidrigkeit. Dies kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen.

Darüber hinaus ist ab 1. November zur Anmeldung der Wohnung eine Erklärung des Wohnungsgebers (Vermieters) erforderlich. Bislang mussten Mieter ihren neuen Wohnsitz zwar anmelden, aber ohne Bestätigung. Ab 1. November braucht der Mieter nun eine Bescheinigung vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus.
In der Regel erhalten Mieter eine solche Bestätigung schriftlich vom Vermieter. Diese Bescheinigung kann aber auch elektronisch vom Vermieter an die Meldebehörde übermittelt werden. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, diese Bestätigung auszustellen. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümer ist, gibt künftig eine solche Erklärung für sich selbst ab.

Beim Anmelden sind ein Personalausweis (oder Reisepass) und die Vermieterbestätigung vorzulegen. Auf der Bescheinigung vom Vermieter müssen das Aus- oder Einzugsdatum stehen, Name und Anschrift des Vermieters und natürlich die Namen aller Mieter sowie die Adresse der Wohnung, um die es sich handelt.

Ausführliche Informationen zum neuen Melderecht sind auch auf der Internetseite www.eisenach.de im Bereich „Bürgerservice“ unter „Bürgerbüro“ zu finden.

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