OB Katja Wolf zum Akteneinsichtsausschuss: Rechte Dritter müssen geschützt werden

„Die Schutzrechte Einzelner müssen gewahrt werden. Das hat nichts mit mangelndem Aufklärungswillen zu tun“, sagt Katja Wolf. Die Eisenacher Oberbürgermeisterin reagiert damit auf Aussagen des Eisenacher FDP-Fraktionsvorsitzenden Oliver Pfeffer zum Akteneinsichtsausschuss. Der Fraktionsvorsitzende hatte während der letzten Stadtratssitzung bemängelt, dass es der Stadtrat abgelehnt hatte, einen Abschlussbericht des Ausschusses in öffentlicher Sitzung zu diskutieren. Stattdessen ist der Bericht Teil der nicht-öffentlichen Stadtratssitzung am 6. März gewesen.

„Grundsätzlich ist es Aufgabe des Stadtrates, zu beurteilen, wann der Erkenntnisstand eines seiner Ausschüsse reif für eine Veröffentlichung ist“, sagt Katja Wolf. Abzuwarten bleibe auch, ob das Verfahren im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkrafträdern in die Revision gehe. Der vom Stadtrat eingesetzte Akteneinsichtsausschuss arbeitet daher weiter an dem Fall. „Ich unterstütze diese Arbeit in allen Bereichen. Es ist wichtig, dass wir sauber und gründlich verfahren und keine Schnellschüsse machen – gerade im Hinblick auf zu schützende Rechte Dritter“, betont die Oberbürgermeisterin.

Zudem hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung erklärt, dass aus seiner Sicht noch am Bericht gearbeitet werden müsse. Diese Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Die Gremien des Stadtrates haben nun die Aufgabe, über die Fertigstellung des Berichtes zu beraten. In diese Arbeit wird sich die Verwaltung nicht einmischen.

Akteneinsichtsausschuss
Den Eisenacher Akteneinsichtsausschuss gibt es seit April 2012. Die konstituierende Sitzung fand im Dezember 2012 statt. Dem Ausschuss gehören die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen und die Oberbürgermeisterin an. Die Mitglieder tagen in nicht-öffentlicher Sitzung. Es ist ihre Aufgabe zu prüfen, wie bereits gefällte Beschlüsse des Stadtrates umgesetzt worden sind. Der Ausschuss hatte sich gegründet, nachdem die Staatsanwaltschaft Erfurt 2012 wegen des Verdachts auf Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung gegen einen ehemaligen ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt ermittelt hatte. Dabei ging es um Vorranggebiete für Windkraftanlagen.

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