Oberbürgermeisterin Katja Wolf zum Landesentwicklungsprogramm: Ausweisung der Stadt eisenach als Oberzentrum unverzichtbar

Aktuell schreibt der Freistaat Thüringen das Landesentwicklungsprogramm (LEP) fort. Dieses ist am 5. Juli 2014 in Kraft getreten und wird derzeit überarbeitet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Themen Gemeindeneugliederung und Energie. Die Stadt Eisenach ist davon direkt betroffen. Zum einen geht es darum, die eigenen Entwicklungsziele und Planungsabsichten darzulegen, damit sie im LEP Berücksichtigung finden können. Zum anderen erfolgte die Fusion mit dem Wartburgkreis unter der Maßgabe, dass die Stadt Eisenach zukünftig als Oberzentrum eingestuft wird. Damit sind maßgebliche Entwicklungschancen verbunden.

„Für die Entwicklung der Region ist die Ausweisung eines Oberzentrums ein entscheidender, notwendiger Schritt und die Einstufung im Landesentwicklungsprogramm dementsprechend unverzichtbar“, betont Oberbürgermeisterin Katja Wolf. „Diese politische Vereinbarung im Rahmen der Fusion mit dem Wartburgkreis gilt es, mit vereinten Kräften umzusetzen“, fügt sie im Hinblick auf die gegebenen Zusagen hinzu. Dass Eisenach als einzige Große Kreisstadt Thüringens als Oberzentrum eingestuft wird, erscheint zudem deshalb sinnvoll, weil beabsichtigt ist, dass die Städte Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof zu einem gemeinsamen Oberzentrum Südthüringens entwickelt werden sollen. Der Westen Thüringens, in unmittelbarer Grenznähe zu Hessen, müsse ebenfalls gestärkt werden, um zukünftig noch weiter in die Region auszustrahlen.

Stellungnahme verfasst

In der Stellungnahme der Stadt Eisenach untermauert Oberbürgermeisterin Katja Wolf ihre Forderung nach einem Oberzentrum deshalb. Als „Leuchtturm“ in der Region muss die Stadt Eisenach als wirtschaftliches, infrastrukturelles, kulturelles und touristisches Zentrum in der Region Westthüringens erhalten und weiterentwickelt werden. Die Ansiedlung einer Bundes- oder Landesbehörde wäre eine wichtige Maßnahme, um vorhandene Potenziale auszubauen. Die Stärkung des Hochschulstandortes sowie die Errichtung des von der Bundesregierung geplanten „Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ in Eisenach lauten weitere Forderungen der Stellungnahme.

Zum Schwerpunkt Energie hält die Stellungnahme folgendes fest: Die Stadt Eisenach unterstützt die Anstrengungen zum Gelingen der Energiewende und die damit verbundenen Erfordernisse des Klimaschutzes durch einen stärkeren Fokus auf erneuerbare Energieträger. Dabei sind aber noch Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebieten sowie die Festlegung der Höhen solcher Anlagen zu klären. Trotz der Notwendigkeit zum Ausbau der Windenergie ist es aber wichtig, dass Siedlungen, Landschaftsbilder und Kulturerbe-Standorte – wie beispielsweise die Wartburg – vor den Auswirkungen von Windenergieanlagen vorausschauend geschützt werden. Eine dezentrale Energieversorgung und die Nutzung auch anderer erneuerbarer Energien dürfen ebenfalls nicht aus dem Fokus geraten.

Hintergrund Landesentwicklungspläne und Landesentwicklungsprogramme sind landesweite Raumordnungspläne im Sinne des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG). Sie sind somit wichtige Instrumente der Landesplanung. Die Pläne und Programme sind eine Mischung aus konkretisierten Zielsetzungen, raumbezogenen Planfestlegungen und allgemeinen Richtlinien für die weiteren Planungen der Länder. Dabei geht es unter anderem um die Siedlungsstruktur, die Entwicklung von Standorten und Trassen für Infrastruktur, zum Beispiel für den Verkehr oder die Energieversorgung.

Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP) definiert die mittelfristigen Leitlinien der Landesentwicklung des Freistaates Thüringen. Die darin definierten planerischen Vorgaben bilden die Grundlage für alle nachfolgenden Planungen und insbesondere für die Regionalpläne, die derzeit aufgestellt werden.

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