Oberbürgermeisterwahl am 15. April: Wahlschein ab sofort online beantragen

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

An der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 15. April kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 25. März die entsprechende Wahlbenachrichtigung.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 26. bis 30. März (Einsichtsfrist) während der Öffnungszeit von 8 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung Eisenach, Verwaltungsgebäude Markt 2, Raum 122, 1. Etage für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit. Während der genannten Öffnungszeiten hat jeder Wahlberechtigte das Recht, das Verzeichnis einzusehen und die Daten zu seiner Person auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu beantragen. Die entsprechenden Vorschriften finden Sie im Internet auf eisenach.de – Service – Wahlen – OB-Wahl 2018 und in der entsprechenden Öffentlichen Bekanntmachung.

Kann ein Wahlberechtigter sein Wahlrecht am Wahltag nicht ausüben, kann er einen Wahlschein beantragen und damit per Briefwahl teilnehmen. Dieser Wahlschein ist ab sofort entweder schriftlich oder mündlich bis zum 13. April, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Eisenach, Verwaltungsgebäude Markt 2, Raum 122, 1. Etage zu beantragen. Ein telefonischer Antrag ist unzulässig. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Wahlschein über das Internet zu beantragen: eisenach.de – Service – Wahlen – OB-Wahl 2018.

Wahlschein für die mögliche Stichwahl am 29. April
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben die Möglichkeit, bereits vor der Wahl am 29. April einen Wahlschein für die Stichwahl zu beantragen. Diese können bis zum 27. April bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Eisenach, Verwaltungsgebäude Markt 2, Raum 122, 1. Etage mündlich oder schriftlich beantragt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht zulässig.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
1. einen amtlichen Stimmzettel,
2. einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
3. einen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift der Stadtverwaltung Eisenach, die Nummer des Stimmbezirks und des Wahlscheins angegeben ist, sowie
4. ein Merkblatt für die Briefwahl.

Detaillierte Informationen sowie den Link zum Online-Wahlschein finden Sie im Internet auf eisenach.de – Service – Wahlen – OB-Wahl 2018. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 17. März in der lokalen Tagespresse.

Anzeige