Öffentliche Beteiligung an „Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes“

Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass die zweite Phase zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die „Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes“ vom Eisenbahn-Bundesamt begonnen hat. In der ersten Phase beteiligten sich bereits zahlreiche Betroffene im Stadtgebiet Eisenachs und füllten einen Fragebogen aus. Auch in der zweiten Phase gilt es wieder einen Fragebogen zu beantworten.

Die gesamte Kernstadt und besonders die westlichen Ortsteile leiden massiv unter dem Lärm. Daher meine Bitte: Nutzen Sie diese zweite Umfrage, beteiligen Sie sich erneut und machen Sie damit nochmals auf die enorme Lärmbelastung hier in Eisenach aufmerksam, appelliert Bürgermeister Dr. Uwe Möller (Baudezernent) an alle Betroffenen.

Nachdem der Teil A des Lärmaktionsplanes am 11. Januar dieses Jahres veröffentlicht wurde, hat am 24. Januar die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. In der jetzigen, zweiten Phase sind alle Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen und weitere Einrichtungen, die vom Schienenlärm betroffen sind, aufgefordert, ihre Meinung zum Lärmaktionsplan Teil A und zum Prozessablauf über den Fragebogen an das Eisenbahn-Bundesamt zu schicken. Abgabeschluss ist am 7. März 2018. Dafür kann wieder die Informations- und Beteiligungsplattform im Internet – www.laermaktionsplanung-schiene.de – genutzt werden. Alternativ können Beteiligte ihre Hinweise und Anregungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam schicken.

Nach der Veröffentlichung der ersten Ergebnisse wurde deutlich, dass in der Stadt Eisenach 42 von 1.000 Einwohnern dauerhaft Schallpegeln (LDEN) von mehr als 65 Dezibel (dB/A) ausgesetzt sind. Dies bedeutet Platz 15 von 401 Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland.

Die Ergebnisse und die nachweislich hohe Zahl der Betroffenen Bürgerinnen und Bürger Eisenachs sind alarmierend. Bisher fand nur in 257 Eisenacher Wohnungen eine Lärmsanierung statt. Trotzdem soll es nach dem aktuell vorliegenden Plan keine zusätzlichen Maßnahmen in der Wartburgstadt geben, fasst der Bürgermeister den bisherigen Stand zusammen.

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Die Stadtverwaltung selbst hat aktuell ein Expertenbüro hinzugezogen und damit beauftragt, eine gemeinschaftliche fachliche Stellungnahme zu erarbeiten.

Wir hoffen damit und durch eine regen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, dass die Ergebnisse der zweiten Phase nachdrücklich zeigen: Eisenach gehört in die Liste der Kommunen, wo in weiteren Bereichen noch eine Lärmsanierung erforderlich ist.

Weitere Informationen, die Website zum Registrieren, die Lärmkartierung mit der eigenen rechnerischen Betroffenheit sowie der zweite Fragebogen sind zu finden auf www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Alternativ können Beteiligte ihre Hinweise und Anregungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam schicken.

Was ist ein Lärmaktionsplan?
Grundlage für den Lärmaktionsplan sind Lärmkarten. Sie zeigen die Lärmbelastung – in diesem Fall entlang von Haupteisenbahnstrecken. Aufbauend auf diesen Karten werden die Lärmaktionspläne erarbeitet. Sie enthalten Maßnahmen, um den Lärm zu verringern. Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen und erhält die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuarbeiten. Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

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