Öffentliche Beteiligung an „Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes“ noch bis 7. März möglich

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass noch bis zum 7. März die zweite Phase zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die „Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes“ vom Eisenbahn-Bundesamt läuft. In der ersten Phase beteiligten sich bereits zahlreiche Betroffene im Stadtgebiet Eisenachs und füllten einen Fragebogen aus. Auch in der zweiten Phase gilt es wieder einen Fragebogen zu beantworten.

„Die gesamte Kernstadt und besonders die westlichen Ortsteile leiden massiv unter dem Lärm. Daher meine Bitte: Nutzen Sie diese zweite Umfrage, beteiligen Sie sich erneut und machen Sie damit nochmals auf die enorme Lärmbelastung an der Eisenbahnstrecke ohne aktiven Lärmschutz hier in Eisenach aufmerksam“, appelliert Bürgermeister Dr. Uwe Möller (Baudezernent) an alle Betroffenen. „Die Beantwortung dauert in der Regel nur drei Minuten“, weiß Möller aus eigener Erfahrung.

Erneut sind alle Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen und weitere Einrichtungen, die vom Schienenlärm betroffen sind, aufgefordert, ihre Meinung zum Lärmaktionsplan Teil A und zum Prozessablauf über den Fragebogen an das Eisenbahn-Bundesamt zu schicken. Nach der Veröffentlichung der ersten Ergebnisse wurde deutlich, dass in der Stadt Eisenach 42 von 1000 Einwohnern dauerhaft Schallpegeln (LDEN) von mehr als 65 Dezibel (dB/A) ausgesetzt sind. Dies bedeutet Platz 15 von 401 Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland.

Abgabeschluss für die Fragebögen ist am 7. März 2018. Dafür kann wieder die Informations- und Beteiligungsplattform im Internet – www.laermaktionsplanung-schiene.de – genutzt werden.

Der direkte Link zum Fragebogen als Download lautet:

https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/ecm-politik/eisenbahnbundesamt/de/home/file/fileId/130/name/Fragebogen_2_Phase_%C3%96B.pdf

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