Öffentliche Sitzung des Eisenacher Stadtrates

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Die 12. öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach findet am Dienstag, 13. Oktober, um 17 Uhr in der Werner-Aßmann-Halle (Am Sportpark 1, 99817 Eisenach) mit folgender Tagesordnung statt:

I. Öffentlicher Teil
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Einwohnerfragestunde
3) Mitteilungen der Oberbürgermeisterin
4) Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung am 22.09.2020 – öffentlicher Teil
5) Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. StR/0470/2016 – Antrag der SPD-Stadtratsfraktion – Keine Flächenvergabe für Zirkusse mit Wildtieren
6) Bestellung des Ausländerbeirates der Stadt Eisenach
7) Beschluss des fachspezifischen, integrierten Plans der Stadt Eisenach (Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“)
8) Integrationskonzept der Stadt Eisenach
9) Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 46490.678300 zur Kompensierung des Beitragsausfalls in Kindertageseinrichtungen freier Träger aufgrund der coronabedingten Schließung in Höhe von 566.000 Euro
10) Öffentliche Widmung der Straße „Am Frankenstein“ gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
11) Grundsatzbeschluss zum Bau einer 1-Feld-Sporthalle an der Goethesporthalle und Sanierung des Bestandsgebäudes
12) 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) – hier: Einbringung
13) Antrag der SPD-Stadtratsfraktion – Sanierung der Südstadt
14) Antrag der SPD-Stadtratsfraktion – Bewerbung zur Teilnahme am Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
15) Anfragen

II. Nichtöffentlicher Teil
Protokollbestätigung; Gesellschaftsangelegenheit; Grundstücksangelegenheit; Vertragsangelegenheiten

Hinweise:
1. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten dürfen gem. § 3 Abs. 3 der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30. August 2020 nicht an der Sitzung teilnehmen.
2. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Sitzung ist verpflichtend.
3. Beim Einlass in den Sitzungsraum werden die Kontaktdaten der Besucher aufgenommen. Sollte keine Mitteilung der Kontaktdaten erfolgen, kann kein Zutritt zum Sitzungsraum gewährt werden.

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