OP-Masken oder FFP2-Masken in städtischen Gremiensitzungen Pflicht

Aus aktuellem Anlass informiert die Stadtverwaltung Eisenach daran, dass ab sofort in städtischen Gremiensitzungen das Tragen von qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckungen Pflicht ist.

Zu diesen gehören OP-Masken des Typs II oder II R mit CE-Kennzeichnung, FFP2-Masken ohne Ausatemventil, FFP3-Masken ohne Ausatemventil oder Mund-Nasen-Bedeckungen gemäß den Standards KN95 und N95 jeweils ohne Ausatemventil.  In der neuen, seit heute (26.  Januar) gültigen „Corona-Verordnung“ heißt es: Darüber hinaus ist jede Person angehalten, insbesondere in geschlossenen Räumen in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist, eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

Die Verwaltung hat das Hausrecht in den jeweiligen Sitzungsräumen und legt fest, dass oben genannte Masken sowohl von den Gremienmitgliedern, als auch den Ausschussbesuchern ab sofort zu tragen sind. Die genannten Masken sind von den Gremienmitgliedern auch dann zu tragen, wenn sie sich an ihrem Sitzplatz aufhalten.

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