Paragraf 31 zum Kreiswechsel von Kaltennordheim wird nicht ausgesetzt

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde soeben dem Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs telefonisch vom beauftragten Rechtsanwalt mitgeteilt: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof ist dem Antrag des Wartburgkreises auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Paragrafen 31 des Gemeindeneugliederungsgesetzes nicht gefolgt.

Der Landrat begrüßt, dass durch das Gericht eine Entscheidung getroffen wurde, welche für die in Kürze anstehende Umsetzung des Gemeindeneugliederungsgesetzes ab dem 1. Januar 2019 die nötige Rechtssicherheit herbeiführt. Eine abschließende Entscheidung wird nach der Erörterung der inhaltlichen Fragestellungen im  Hauptsacheverfahren im Laufe des Jahres 2019 getroffen werden.

Für Landrat Reinhard Krebs ist es wichtig, dass noch vor Weihnachten Klarheit für den zu Jahresbeginn anstehenden Prozess herrscht, dass Befürworter wie Gegner des Kreiswechsels der Stadt Kaltennordheim sich an der rechtsobjektiv getroffenen Entscheidung des Gerichtes orientieren können.

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