Personenbeschränkung bei Trauerfeiern

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Stadt Eisenach: Trauerfeiern und Beisetzungen vorübergehend nur mit maximal sechs Angehörigen/Trauergästen möglich

Auch für Trauerfeiern und Beisetzungen gelten vorübergehend neue Regelungen:

  1. Ab sofort können maximal 6 Personen (Angehörige/Trauergäste) an Trauerfeiern und Beisetzungen teilnehmen. Die jeweiligen  Bestattungsunternehmen führen eine Liste mit den Kontaktdaten dieser teilnehmenden Personen (Name, Anschrift, Telefonnummer).  Die Bestattungsunternehmen informieren die Angehörigen über diese Regelung. Diese Regelung gilt auch für bereits vereinbarte Termine für Trauerfeiern und Beisetzungen (Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen). Die Friedhofsverwaltung muss Zeit, Ort und Dauer der Zusammenkunft schriftlich festhalten.
  2. Angehörige können Termine für Beisetzungen/Trauerfeiern aufgrund der aktuellen Situation verschieben.
  3. Wenn Termine verschoben werden, verzichtet die Stadt Eisenach auf die Gebühr, die gemäß Friedhofsgebührensatzung für die Aufbewahrung einer Urne länger als 3 Wochen entstehen würde.
  4. Sollte trotz aller Vorgespräche und Informationen die zugelassene Personenzahl  (9 insgesamt, davon 6 Angehörige, 1 Trauerredner/Pfarrer, 2 Mitarbeiter Bestattungsunternehmen bzw. Friedhof) entstehen, werden das Ordnungsamt oder die Polizei verständigt werden müssen.

Wir bitten um Verständnis!

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