Quarantänepflicht tritt automatisch in Kraft

Aufgrund der hohen Fallzahlen an Corona-Infektionen im Kreisgebiet muss das Gesundheitsamt aktuell die Verfahrensweise bei der Fallbearbeitung anpassen, um weiterhin arbeitsfähig zu bleiben. Eine umgehende Kontaktnachverfolgung und lückenlose Fallermittlung aktuell nicht mehr möglich. Deshalb hat der Wartburgkreis am 21. Dezember eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Quarantäneregeln erlassen.

Demnach tritt für positiv Getestete eine sofortige und automatische Quarantänepflicht in Kraft, ohne dass die Betroffenen vom Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert werden müssen. Weiterhin werden positiv Getestete aufgefordert, sich anhand eines Formulars für positiv Getestete zu melden und in diesem Zusammenhang notwendige personenbezogene Daten dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Des Weiteren müssen positiv Getestete ihre Kontaktpersonen informieren und diese auffordern, sich über das Formular „Kontaktpersonen“ ebenfalls beim Gesundheitsamt zu melden.

Beide Formulare sind auf der Internetseite des Wartburgkreises www.wartburgkreis.de unter „Coronavirus“ zu finden. Die Formulare müssen online ausgefüllt werden. Ausdrucke oder postalische Zusendungen können nicht bearbeitet werden. Nur, wenn das Gesundheitsamt über das Online-Formular die Daten Betroffener vollständig erfasst, kann ein individualisierter Quarantänebescheid als Nachweis ausgestellt werden.

Der Landkreis hat neben den Formularen auch einen Handlungsleitfaden erstellt, der Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion bietet und genau beschreibt, was zu tun ist, wenn man positiv getestet oder Kontaktperson eines positiv Getesteten ist.

Eingeschränkt aufgrund des hohen Anfrageaufkommens ist aktuell auch die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes, die Beantwortung von Anfragen kann daher nicht durchgängig gewährleistet werden. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis und um aktive Mithilfe der Bevölkerung.

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