Reform der Grundsteuer

Bundestag berät am 27.06.2019 in Erster Lesung

Christian Hirte: Neuregelung der Grundsteuer darf Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belasten. Die Bundesregierung hat die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht und damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Die Reform der Grundsteuer nimmt mit dem Beginn der parlamentarischen Beratungen jetzt Fahrt auf, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte. Damit sind wir auf einem guten Wege, die Grundsteuer über 2019 hinaus sicherzustellen. Für die Kommunen ist es ein beruhigendes Signal, dass diese wichtige Einnahmequelle als Fundament kommunaler Selbstverwaltung erhalten bleibt.

Anzeige

Die nunmehr vereinbarte Länderöffnungsklausel eröffnet die Chance auf echten Wettbewerb. Das heißt: Jedes Land kann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz beschließen.

Das ist ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermöglicht passgenaue Lösungen. Auf unterschiedliche Gegebenheiten etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen kann damit flexibel eingegangen werden, so Hirte.

Zudem wird so ein „Wettbewerb der Modelle“ ermöglicht. Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer. Die Union hat in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft „nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht.“

Ziel ist es, dass das Gesetz nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr in Kraft treten kann – so wie es die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber aufgetragen haben. Danach hat der Bund fünf Jahre Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Ab Januar 2025 werden Grundstücks- und Immobilieneigentümern dann Grundsteuerbescheide nach der neuen Berechnungsgrundlage erhalten.                                       

Hintergrund: Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute. Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.