Regeln fürs Silvesterfeuerwerk

Vom 31. Dezember bis 1. Januar ist das Zünden von Feuerwerk ausnahmsweise erlaubt. Das beinhaltet Feuerwerkskörper der Kategorie F2: Raketen, Böller, Sonnenräder oder ähnliches. Aber es gibt Regeln für den Gebrauch: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden (zum Beispiel Fachwerkhäusern) dürfen keine Feuerwerkskörper oder Raketen gezündet werden. Außerdem dürfen nur volljährige Personen mit Feuerwerkskörpern umgehen.