Respektlos: Blumendiebstahl auf dem Friedhof

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Dreiste Diebe machen nicht einmal vor Gräbern halt. Gestohlen werden Blumen, Gestecke und Schalen. Erst jüngst machten sich Unbekannte an einem Grab auf dem Eisenacher Friedhof zu schaffen und entwendeten Blumen. Leider ist dies kein Einzelfall, die Diebstahlmeldungen häuften sich in den vergangenen Wochen.

Diebstahl oder das Zerstören von Blumenschmuck ist kein Kavaliersdelikt sondern pietätlos. Damit wird nicht nur den Betroffenen in ihrer Trauer erneuter Schmerz zugefügt. Auch der Ruf des Friedhofs als ein Ort der Besinnung, des Erinnerns und der Ruhe wird beschädigt, sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

Darüber hinaus stellt der Diebstahl sogar einen Verstoß gegen § 189 des Strafgesetzbuches dar. Mit dieser Regelung wird die Totenruhe geschützt. Zum Schutzbereich gehören auch die Begräbnisstätte mit Zubehör sowie deren Bepflanzung. Jeder Diebstahl vom Grab, seien es Pflanzen oder andere Grabgegenstände, die sich auf dem Grab befinden, sowie jede Zerstörung des Zubehörs fallen unter diesen Straftatbestand. Die Stadtverwaltung Eisenach macht daher darauf aufmerksam, dass Betroffene in einem solchen Fall Anzeige bei der Polizei erstatten sollten.

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