Respektlos: Blumendiebstahl auf dem Friedhof
Dreiste Diebe machen nicht einmal vor Gräbern halt. Gestohlen werden Blumen, Gestecke und Schalen.
Erst jüngst machten sich Unbekannte an einem Grab auf dem Eisenacher Friedhof zu schaffen und entwendeten die liebevoll gestaltete Grabbepflanzung. Leider ist dies kein Einzelfall, Diebstahlmeldungen häufen sich. Auch die Friedhofsgärtner haben wiederholten Pflanzendiebstahl an Stelengräbern bemerkt.
Diebstahl oder das Zerstören von Blumenschmuck ist kein Kavaliersdelikt sondern pietätlos. Damit wird nicht nur den Betroffenen in ihrer Trauer erneuter Schmerz zugefügt. Auch der Ruf des Friedhofs als ein Ort der Besinnung, des Erinnerns und der Ruhe wird beschädigt, sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf.
Gemäß § 189 des Strafgesetzbuches ist es verboten und auch strafbar, das Andenken Verstorbener zu verunglimpfen. Hierdurch sollen nicht nur das Persönlichkeitsrecht der verstorbenen Person über den Tod hinaus, sondern unter anderem auch das Pietätsgefühl der Angehörigen geschützt werden. Zum Schutzbereich gehören auch die Begräbnisstätte mit Zubehör sowie deren Bepflanzung. Jeder Diebstahl vom Grab, seien es Pflanzen oder andere Grabgegenstände, die sich auf dem Grab befinden, sowie jede Zerstörung des Zubehörs fallen unter diesen Straftatbestand. Die Stadtverwaltung Eisenach macht daher darauf aufmerksam, dass Betroffene in einem solchen Fall Anzeige bei der Polizei erstatten sollten.