Restaurierungsarbeiten in der Friedhofskapelle

Trauerfeiern nur noch donnerstags bis samstags in der Kapelle möglich

Die Kapelle auf dem Eisenacher Hauptfriedhof kann ab sofort nur noch donnerstags, freitags und an durchschnittlich drei von vier Samstagen im Monat für Trauerfeiern genutzt werden. Grund sind restauratorische Voruntersuchungen der Wandmalerei.

Der Restaurator Wolfgang Petzholdt hat in der vergangenen Woche mit den Arbeiten begonnen. Er wird in der Regel von Montag bis Mittwoch in der Kapelle tätig sein. Ziel der Restaurierung ist es, die bauzeitliche Raummalerei (zirka 1898) teilweise freizulegen und zu rekonstruieren. Für die Arbeiten, die voraussichtlich bis März 2021 andauern, wird ein Gerüst aufgestellt, welches die gesamte Zeit in der Kapelle verbleibt. Bei Trauerfeiern wird das Gerüst entsprechend abgedeckt und zur Seite gerollt, sodass keine wesentlichen Beeinträchtigungen entstehen.

Bei der Friedhofskapelle handelt es sich um ein neoromanisches Bauwerk, das in der Folgezeit und im Wirkungskreis der Wartburgerneuerung entstand. Typisch für neoromanische Bauwerke sind die allseitig durchgestalteten Innenräume mit Rundbögen, Würfelkapitellen, Quaderungen und Arkadenbogenfenstern mit Überfangbögen. 1999 wurde das Vorhandensein der umfänglichen, bauzeitlichen Raumausmalung von 1898 festgestellt.

Neue Corona-Sonderverordnung: Nur noch 15 Personen bei Trauerfeiern erlaubt
Mit der neuen Corona-Sonderverordnung des Freistaates Thüringen vom 1. Dezember sind auch bei Trauerfeiern neue Regelungen zu beachten. Bei Trauerfeiern sind ab sofort nur noch maximal 15 Personen gestattet, unabhängig davon, ob die Trauerfeier/ Beerdigung/ Beisetzung in der Kapelle oder unter freiem Himmel, direkt am Grab stattfindet. In der Friedhofkapelle muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, im Freien wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Die Angehörigen erhalten, wie bisher auch, vom jeweiligen Bestattungsinstitut eine Liste um die Kontaktdaten der Trauergäste vorab einzutragen, die Liste wird beim jeweiligen Bestattungsinstitut hinterlegt und nach vier Wochen vernichtet.

Damit die Trauergäste in der Kapelle nach Möglichkeit die Mindestabstände einhalten können, bleibt es bei einer Bestuhlung von 30 Plätzen. Kondolenzlisten können aufgrund des hohen Infektionsaufkommens nicht ausgelegt werden, Trauergäste können aber kontaktlos Trauerkarten übergeben. Wer unter diesen Bedingungen keine Trauerfeier/Beerdigung durchführen möchte, kann die Beisetzung um maximal sechs Monate aussetzen, dies geht jedoch nur bei Urnenbestattungen.

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