Sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern

Das Sprengstoffgesetz legt fest, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, zu der die meisten Feuerwerkskörper gehören, in diesem Jahr vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember an den Endverbraucher verkauft werden dürfen. Der Verkauf ist an Personen ab dem 18. Lebensjahr zulässig. Ebenso dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie 2 nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Alle Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Die Zulassung muss auf der Verpackung deutlich erkennbar sein und besteht aus der Abkürzung BAM, kombiniert mit einer Buchstaben- und Zahlenkombination bzw. dem CE-Zeichen mit einer vierstelligen Zahl (Beispiel: BAM-P II-0537 oder BAM-F 2-0001; CE 0589).
Für Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ist außerdem vom Hersteller eine Gebrauchsanweisung mitzuliefern. Weiterhin ist der Verkauf der Kategorie 2 nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht aus Kiosken und in Verkaufspassagen zulässig. Gemäß Sprengstoffgesetz haben verantwortliche Personen dafür zu sorgen, dass pyrotechnische Gegenstände nicht unbefugt aus den Verkaufsräumen weggenommen werden können. Deshalb ist das Anbieten pyrotechnischer Gegenstände aus geöffneten Packungen ohne Beaufsichtigung – also auch die Selbstbedienung – verboten.

Das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände Kategorie 2 ist nur in der Zeit vom 31.12.2009 bis zum 01.01.2010 zulässig. Auf Grund des Lärm- und Brandschutzes ist ein Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Darüber hinaus ist auf alle Personen Rücksicht zu nehmen, insbesondere kleine Kinder und ältere Leute, für die die Lärm- und Lichteffekte durchaus eine erhebliche Belästigung bis hin zur Gefährdung darstellen können. Schließlich dürfen auch die Haustiere nicht vergessen werden, denn auch sie reagieren verstört auf die genannten Einwirkungen.

Auf keinen Fall dürfen pyrotechnische Gegenstände selbst gebastelt werden, da es dabei zu lebensgefährlichen, ja tödlichen Zwischenfällen kommen kann. Weggeworfene und scheinbar noch nicht gezündete pyrotechnische Gegenstände sollte man liegen lassen, da auch von ihnen unberechenbare Gefahren ausgehen können.

«Alle Regeln, Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen erübrigen sich, wenn man überhaupt auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Silvester verzichtet und die dafür vorgesehenen, zum Teil sehr hohen Geldbeträge, für Hilfen zur Verfügung stellt, die Menschen in vielfältigen Notsituationen dringend benötigen», so die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert.

Erwachsene sollten Kindern und Jugendlichen mit gutem Beispiel vorangehen und alle entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen einhalten sowie auf Mitmenschen und Tiere Rücksicht nehmen.

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