Schiedsamt in der Stadt Eisenach
Oberbürgermeisterin Katja Wolf begrüßt neue Schiedspersonen
Am Dienstag, 29. August, begrüßte Oberbürgermeisterin Katja Wolf die durch den Stadtrat neu gewählten Schiedspersonen der Stadt Eisenach, welche seit dem 1. Januar 2023 ihre Arbeit für die nächsten 5 Jahre aufgenommen haben.
Für den Schiedsbezirk I (Süd/Mitte/West) ist Schiedsmann Dr. Benno Kretzschmar zuständig, für den Schiedsbezirk II (Ost und Ortsteile) Schiedsmann Rüdiger Armbrust und für den III Schiedsbezirk (Nord) Schiedsmann Klaus-Dieter Schindler.
Aufgabe der Schiedspersonen ist die Schlichtung zivilrechtlicher Streitigkeiten von vermögensrechtlicher Art (beispielsweise Streitigkeiten über Zahlungsansprüche aus Vertrag, Schadensersatzansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung oder bei streitigen Ansprüchen, die auf einem Rechtsverhältnis beruhen, das auf Gewinn von Geld oder geldwerten Gegenständen abzielt. Darunter fallen auch nachbarrechtliche Streitigkeiten) und die Durchführung von Sühneverfahren bei strafrechtlichen Angelegenheiten.
Die Oberbürgermeisterin ruft dazu auf, die Schiedsstellen rege zu nutzen, da diese neben den oftmals zeit- und kostenintensiven Gerichtsverfahren eine sinnvolle Alternative bieten, um eine Streitigkeit zügig beizulegen.
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen, so Katja Wolf.
Sofern Interesse an einem Schlichtungsverfahren besteht, wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Schiedspersonen in der Stadtverwaltung Eisenach, FD Recht, Markt 2, 99817 Eisenach. Ansprechpartnerin ist Nicole Frölich. Frau Frölich steht Ihnen unter anderem bei Fragen zum Ablauf des Verfahrens gerne telefonisch (03691 670 507) oder per E-Mail zur Verfügung und stellt den Kontakt zu den Schiedspersonen her. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Eisenach unter Fachdienst Recht.
Grundsätzlich ist zur Einleitung eines Verfahrens vor einer Schiedsperson ein schriftlicher Antrag an die jeweilige Schiedsstelle notwendig. Dieser Antrag sollte in einem verschlossenen Umschlag an die Geschäftsstelle der Schiedsstellen übersandt werden. In diesem Antrag sind die Anschriften der Parteien sowie eine kurze Darstellung des Sachverhaltes anzugeben.
Ausführliche Informationen hat die Bundesvereinigung Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hier zusammengestellt.