Schnee- und eisfreie Wege: Wintersaison beginnt

Erinnerung an Räum- und Streupflicht

Der erste Schneefall war bereits da, wie jedes Jahr erinnert die Stadtverwaltung wieder an die Räum- und Streupflicht der Anlieger.

Die meisten Eisenacher kümmern sich vorbildlich darum, dass der Gehweg vor ihrem Grundstück schnee- und eisfrei ist und auch künftiges Schmelzwasser ohne Hindernisse ablaufen kann. Dafür herzlichen Dank, sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

An diejenigen, die den Schnee nicht räumen und nicht streuen, richtet sich die Erinnerung der Stadtverwaltung. Die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter schaffen es in der Wintersaison nicht, bei Beschwerden oder Hinweisen sofort überall zu kontrollieren.

Grundstückseigentümer müssen auch räumen
Grundstückseigentümer sind für den Winterdienst verantwortlich. Dieser umfasst neben dem Räumen und Streuen der Gehwege auch das Freihalten der Abflussrinnen und Straßenabläufe sowie der Zugänge zu den Überwegen. Auch im Bereich von Haltestellen ohne Bushäuschen sind die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Straße zurückgeschoben werden. An Haltestellen dürfen in den Bereichen der Ein- und Ausstiege keine Schneewälle aufgetürmt werden.

Womit wird gestreut?
Die Stadtverwaltung setzt ein Streugranulat aus umweltfreundlichem Thüringer Blähschiefer ein. Dieses Produkt ist mit dem Blauen Engel als salzfreies Naturprodukt ausgezeichnet und enthält keine chemischen Zusätze. Streusalz darf auf Gehwegen laut Satzung nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden, beispielsweise zum Beseitigen von Eisresten.