Schüler*innenbeförderung: Kosten werden erstattet

Am vergangenen Dienstag, 11. Oktober, hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung aufgehoben. Der Beschluss tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Bisher werden volljährige Schüler*innen der Klassenstufen elf und 12 beziehungsweise deren Eltern in Höhe von 60 Prozent an den Kosten beteiligt. Empfänger*innen von Sozialleistungen sind davon ausgenommen. Den Schüler*innen des Wartburgkreises werden die Beförderungskosten zu 100 Prozent erstattet. Hier konnte nun eine Gleichbehandlung der Schüler*innen des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach erzielt werden.

Die Stadt Eisenach ist Schulträger für das Ernst-Abbe-Gymnasium und das Elisabeth-Gymnasium. Im Schuljahr 2022/2023 werden voraussichtlich insgesamt 36 Schüler*innen der Klassenstufe 11 und 12 Anspruch auf Erstattung haben. Die Antragsformulare sind auf der städtischen Internetseite hinterlegt: LINK. Bei Fragen hilft die Schulverwaltung unter der E-Mail schulverwaltung@eisenach.de oder telefonisch unter 03691 670-791 weiter.

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