Schüler*innenbeförderung: Kosten werden erstattet

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Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Seit dem 1. Januar 2023 werden Schüler*innen der Klassenstufen 11 und 12 beziehungsweise deren Eltern die Beförderungskosten zu 100 Prozent (maximal in Höhe eines Schülermonatstickets je Monat) erstattet.

Diese Regelung geht auf einen Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach aus dem Oktober 2022 zurück, in welchem die Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung aufgehoben wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden volljährige Schüler*innen der Klassenstufen 11 und 12 beziehungsweise deren Eltern in Höhe von 60 Prozent an den Kosten beteiligt.

Die Erstattung betrifft Schülerbeförderungskosten, welche ab dem 01. Januar 2023 anfallen. Tickets für den Zeitraum bis zum 21. Dezember 2022 (letzter Schultag in 2022) werden noch in Höhe von 40 Prozent erstattet.

Die Stadt Eisenach ist Schulträger für das Ernst-Abbe-Gymnasium und das Elisabeth-Gymnasium. Schüler*innen der Klassenstufe 11, welche täglich mit dem Bus fahren, können einen Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises stellen. Hierdurch entfällt die Vorlage der Bustickets bei der Schulverwaltung. Bei Schüler*innen, welche nicht täglich den Bus nutzen, kann der Kauf von Tickets für die jeweiligen Fahrten und eine anschließende Erstattung günstiger sein. Es wird darum gebeten, die kostengünstigste Alternative zu wählen. Für Schüler*innen der Klassenstufe 12 entfällt die Ausstellung eines Schülerfahrausweises. Hier kann eine Erstattung der Schülerbeförderungskosten beantragt werden, egal, ob der Schulbus täglich oder sporadisch genutzt wird.

Wie wird der Antrag gestellt?

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Schüler*innen der Klassenstufen 11 und 12 können beim Fachdienst Schulverwaltung einen Antrag auf Erstattung der Beförderungskosten stellen. Dabei ist immer der günstigste (ermäßigte) Tarif zu wählen. Fahrten an Wochenenden, unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien werden nicht erstattet.

Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der städtischen Internetseite hinterlegt: eisenach.de/leben/bildung/allgemeinbildende-schulen/. Dort ist auch ein Hinweisblatt mit allen wichtigen Informationen zur Schülerbeförderung zu finden, ebenso wie die Kontaktdaten der Schulverwaltung. Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich.

Das ausgefüllte Antragsformular muss beim Fachdienst Schulverwaltung eingereicht werden und wird dort bearbeitet. Auch die Tickets zur Erstattung können jederzeit zur Abrechnung beim Fachdienst Schulverwaltung eingereicht werden. Damit muss nicht bis zum Ende der 12. Klasse gewartet werden. Somit sind auch keine finanziellen Nachteile zu erwarten.

Wer darf einen Antrag stellen?

Voraussetzung für eine Erstattung ist zum einen, dass die Schüler*innen ihren Wohnsitz in der Stadt Eisenach haben und entweder das Elisabeth-Gymnasium oder das Ernst-Abbe-Gymnasium besuchen. Zum anderen muss der zurückzulegende Fußweg zwischen der Wohnung und der Schule mindestens 3 km betragen oder eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit des Schülers/der Schülerin darstellen.  Wenn eine dauernde oder vorübergehende Behinderung vorliegt, wodurch der Fußweg nicht bewältigt werden kann, ist ebenso eine Antragstellung möglich (hierbei ist ein ärztliches Attest vorzulegen).

Bei Fragen hilft die Schulverwaltung unter der E-Mail schulverwaltung@eisenach.de oder telefonisch unter 03691 670-791 weiter.

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