Schuljugendarbeit ist auch künftig gesichert

Das Land Thüringen gewährt für 2018 und 2019 für zusätzliche schulische Angebote ein Schulbudget in Höhe von 30 Euro je Schüler. Damit können beispielsweise Honorarverträge für außerunterrichtliche Angebote, Projekte und Veranstaltungen oder auch Begabtenförderung finanziert werden. Inhaltlich finden sich die Maßnahmen der schulbezogenen Jugendarbeit, die bislang über die entsprechende Richtlinie des Kreises finanziert wurden, komplett im Schulbudget wieder. Deshalb wurde dem Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen, die kreisliche Richtlinie zur Förderung der schulbezogenen Jugendarbeit außer Kraft zu setzen. Das darin geplante Geld soll jedoch nicht im Haushalt untergehen, sondern für die Örtliche Jugendförderung zusätzlich auf die Planungsregionen verteilt und so die regionalisierte Jugendarbeit auf dem bisherigen Niveau sichergestellt werden. Die Verwaltungsvorlage wurde mit einstimmigem Beschluss zurückgestellt und wird dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung wieder vorgelegt. Dabei wurde nicht das geplante Vorgehen an sich in Frage gestellt, sondern nur der zeitliche Horizont. Noch läuft nämlich die Antragsfrist für die schulbezogene Jugendarbeit. Erst wenn klar ist, ob und in welcher Höhe Anträge dafür vorliegen, soll entschieden werden.

Verärgert nimmt Landrat Reinhard Krebs die Anschuldigung von Anja Müller, Landtagsabgeordnete und Kreistagsmitglied der LINKE, zur Kenntnis, die dieses Vorgehen und den Landrat persönlich laut Medienberichten als dreist, frech und unverschämt bezeichnet hat.

Den Schulen wird über das Schulbudget ein sehr attraktives Angebot unterbreitet, über das sie frei und unbürokratisch entscheiden können. Förderinhalte von schulbezogener Jugendarbeit und Schulbudget sind nahezu deckungsgleich. Die Kreisverwaltung kann eine Doppelförderung für Einzelmaßnahmen nicht ausschließen, hat darauf aber keinen Einfluss, weil das Schulbudget nicht vom Kreis verwaltet, sondern direkt an die Schulen ausgereicht wird. Sollte der Landesrechnungshof eine Doppelförderung feststellen, müsste der Kreis zurückzahlen. Das kann auch Frau Müller nicht wollen. Das Schulbudget ist zudem finanziell großzügiger ausgestattet als die schulbezogene Jugendarbeit mit nur 68.000 Euro. Zudem erhoffen wir uns Synergien, wenn die Träger der regionalisierten Jugendarbeit verstärkt in die Schulen hineinwirken. Letztlich entscheidet aber der Jugendhilfeausschuss, ob er dem Verwaltungsvorschlag folgen will, den ich für sehr vernünftig halte.

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