Schulnetzplan der Stadt Eisenach und dessen Weiterentwicklung in den Folgejahren

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode GmbH


Einwohneranfrage gemäß §16 Hauptsatzung der Stadt Eisenach zur Stadtratssitzung am 10.12.25.

An den Oberbürgermeister der Stadt Eisenach

An das Stadtratsbüro – buero-stadtrat@eisenach.de

Thema: Schulnetzplan der Stadt Eisenach und dessen Weiterentwicklung in den Folgejahren.

Mit Beschluss des StR/0472/2022 vom 04.04.2022 wurde der aktuelle Schulnetzplan für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 beschlossen.

Gemäß Ziffer 7.2 Punkt 1 des SNP soll zur Kompensation des jetzigen Haus 2 des E-A-Gymnasiums am Theaterplatz ein bedarfsgerechter Anbau am Standort Haus 1 Wartburgallee errichtet werden.

So der Beschluss. Änderungen zu diesem Sachstand habe ich den folgenden Unterlagen nirgends gefunden. Im Leserbrief von Herrn Sippel (zur Erinnerung: Gerhard Sippel wurde am 24.02.2010 für seinen persönlichen Einsatz zum Wohl der Stadt Eisenach und die Pionierarbeit beim Aufbau neuer Bildungsstrukturen in seiner Stadt und im Kreis mit der Ehrenmedaille der Stadt Eisenach und dem Eintrag in das Goldene Buch der Stadt geehrt) wird darauf hingewiesen, dass schon 1991 Bedenken hinsichtlich der Schulhofgröße, Lärmbelästigung, weite Wege zur Turnhalle bzw. Sportplatz geäußert wurden. Daraus ergibt sich für mich die Erkenntnis, dass über 30 Jahre keine ernsthaften Anstrengungen unternommen wurden, um zur bestmöglichen Lösung zu kommen.

In den weiteren Ausführungen und Fragen nehme ich immer die Zielstellung Fusion der Gymnasien am Schulstandort Wartburgallee als Grundlage.

  1. Frage: Ich beziehe mich auf die Schulbauempfehlungen des Landes Thüringen: Ich zitiere folgenden Absatz: „gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr,
  • Insbesondere für die jüngeren Schüler kurze und sichere Schulwege,
  • Immissionsarme Lage ohne unzumutbare Beeinträchtigung durch Rauch, Staub, Gerüche und Geräusche,
  • Klimatisch günstige Lage,
  • Günstige Ver- und Entsorgung.

Dabei ist die zentrale Lage einer Schule in einem Stadt- oder Wohnviertel einer Randlage vorzuziehen.

Durch eine geeignete Standortwahl soll erreicht werden, dass besondere Maßnahmen für den Schallschutz, die Belüftung und Beleuchtung vermieden werden können.“

Welche Möglichkeiten wollten Sie umsetzen, um diesen Empfehlungen in irgendeiner Weise gerecht zu werden? Ich nenne im besonderen den Hinweis auf immissionsarme Lage hinsichtlich des hohen Verkehrsaufkommen in der Wartburgallee, B19 zur Kenntnis.

  1. Frage: Mit welchen Mitteln wollen Sie das Verkehrschaos zwischen 7:30-8:00 Uhr, Schulbeginn und 13:00-15:00 Uhr Schulende beim Ansturm bzw. Abgang von ca. 700 Schülern lösen?  Wurden in dieser Hinsicht schon Kontakte zur Eisenacher Polizei aufgenommen? 
  2. Frage: Ich nehme wieder Bezug auf die Schulbauempfehlung des Landes Thüringen: „Die Freiflächen sind so zu planen und anzulegen, dass sie dem Pausenaufenthalt und dem Spiel der Kinder und Jugendlichen in der unterrichtsfreien Zeit, an Wochenenden und in Ferienzeiten dienen können.

Für die Pausenflächen sind ca. 5m² je Schüler vorzusehen. Die Pausenflächen sollen in überschaubare Einzelbereiche gegliedert werden, wobei es sinnvoll erscheint, diese mit den übrigen Freiflächen zu kombinieren. Auf eine differenzierte und naturnahe Gestaltung, die den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen Rechnung trägt, ist Wert zu legen (z.B. Einrichtung von Sitzgruppen, Spielbereichen).“ Und stelle somit die Frage zu den Freiflächen.

Im Sachstandsbericht-0008/2025 wird schon auf das begrenzte Platzangebot auf dem Flachdach eines der neuen Gebäude hingewiesen. Welche Überlegungen bzw. Maßnahmen existieren, um nur ansatzweise den Empfehlungen gerecht zu werden; in besonderer Weise denke ich an Maßnahmen zur Sicherheit der Schüler auf der begehbaren Dachfläche. Möglicherweise ist an den 3,5m hohen Zaun gedacht, den viele Bürger der Region noch in Erinnerung haben.

  1. Frage: Auch hier bezieh ich mich auf die Thüringer Schulbauempfehlung und zitiere: „Ist eine direkte Anbindung nicht möglich, so sollte die Sportstätte nicht mehr als 10 Fußwegminuten von der Schule entfernt sein. Befinden sich die Freisportanlagen und die Sporthalle auf einem Grundstück, sind eigene Lehrer-, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für die Freisportanlage nur erforderlich, soweit diese Räume in der notwendigen Anzahl und Größe in der Sporthalle nicht vorhanden sind. 
Anzeige

Für die Gestaltung der Sportplatzanlagen wird auf die DIN18 035 hingewiesen.

Zu den Freisportflächen gehören z.B.: 

  • 100m Laufbahn
  • Weitsprunganlage
  • Kugelstoßanlage 10m x 15m
  • Spielfläche 2 x 27m x 45m und eine
  • Gymnastikrasenfläche mit mind. 400m².

Bei Grundschulen sind Reduzierungen hinsichtlich Art und Umfang der Sportplatzanlagen möglich.“  Daraus stellt sich die Frage zu den Sportanlagen.

Nach meiner Erkenntnis existiert eine kleine Sporthalle direkt am Hauptgebäude. Für den zu planenden Sportunterricht ist diese Halle bei weitem zu klein.

Welche weiteren Sporthallen bzw. welche Freisportflächen sind zur notwendigen Absicherung des Sportunterrichts vorgesehen, wie kommen die Schüler dort hin (mit Bussen bzw. zu Fuß in langen Märschen durch die Innenstadt). Ist unter diesen Umständen ein regulärer Sportunterricht überhaupt möglich?

Im Leserbrief von Herr Sippel sind einige dieser Fragen und Mängel schon angedeutet bzw. benannt worden. Bisher habe ich keine Sachantworten zu diesen Ausführungen gehört bzw. gelesen. Ein Modernes Gymnasium ist mehr als nur ein Gebäude; es ist eine bewusste pädagogische Entscheidung. Es schafft eine Umgebung, die Schülern hilft, sich ganzzeitlich zu entwickeln-intellektuell, sozial und persönlich. Die Kombination aus flexiblen Räumen, Anlagen moderner Technologie und einem Fokus auf nachhaltige und inklusive Konzepte machen es zu einem zukunftsfähigen Lernort.

Noch ein Hinweis zum Abschluss: Am Schulstandort Nebestraße/Zeppelinstraße sind diese Schulbauempfehlungen fast zu 100% erfüllt und sollen sicher deshalb für eine andere zu gründende Schule genutzt werden. 

Daraus ergeben sich für mich neue Fragestellungen für eine erneute Einwohneranfrage gemäß §16 Hauptsatzung.

Mit freundlichen Grüßen 

Michael Kaffee
Goethestraße 33
99817 Eisenach

Anzeige
Anzeige