Selbständige, Einzel- und Kleinstunternehmen in existenzbedrohender Wirtschaftslage: Anträge auf Soforthilfe und Entschädigung stellen!

Bund und Land haben Finanzmittel in Größenordnung für die Hilfe und Entschädigung von Unternehmen bereitgestellt. Jetzt ist es wichtig, dass diese Mittel auch dorthin gelangen, wo sie zuerst am Dringendsten gebraucht werden. Die Einmalzahlung soll ausschließlich denjenigen Firmen und Gewerbetreibenden über die ersten Hürden helfen, die sich in einer existenzbedrohenden Situation befinden. Selbständige, Einzel- und Kleinstunternehmen aber auch Gastronomiebetriebe, Eventorganisatoren oder Einzelhandelsunternehmen, deren Umsatz auf Grund der aktuellen Situation auf null steht, sollten unbedingt die Soforthilfe und Entschädigungszahlungen nutzen. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Soforthilfe wird bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt und dort ausgezahlt, egal ob Bundes- und/oder Landesmittel – gegebenenfalls werden die Mittel gegeneinander verrechnet. Es reicht ein Antrag.

Alles zur Soforthilfe ist unter www.aufbaubank.de zu finden oder kann unter der Hotline: 0800 534 56 76 erfragt werden. Dort ist auch alles über weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu erfahren.

Selbständige können darüber hinaus beim Landesverwaltungsamt eine Entschädigung genauso wie Arbeitnehmer beantragen, wenn sie „einem Verbot in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit“ unterliegen oder unterworfen werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Das trifft auch im Fall notwendiger Kinderbetreuung zu. Die Informationen dazu sind unter https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/ zu finden.