Sitzung des Eisenacher Stadtrates am 1. Februar

Am Dienstag, 1.2.2022, findet die 24. Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach um 17 Uhr in der Werner-Aßmann-Halle, Am Sportpark 1, 99817 Eisenach mit folgender Tagesordnung statt:

I. Öffentlicher Teil
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Verpflichtung eines Stadtratsmitgliedes
3) Einwohnerfragestunde
4) Mitteilungen der Oberbürgermeisterin
5) Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung am 30. November 2021 – öffentlicher Teil
6) Wahl der/des Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach
7) 4. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
8) 4. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach
9) Nachbesetzung im Haupt- und Finanzausschuss und im Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung
10) Besetzung des Wirtschaftsbeirates der Stadt Eisenach
11) Feststellung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2016, 2017, 2018 und 2019
12) Entlastung der Oberbürgermeisterin, des Bürgermeisters und des hauptamtlichen Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019
13) Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR: Haushaltssatzung 2022
14) Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG), hier: Kreditaufnahme im Rahmen des Wirtschaftsplans 2022
15) Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahr 2022/2023 bis 2026/2027, hier: Kenntnisnahme des Entwurfs
16) Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 49 „Herrenmühlenstraße“, hier: Beratung und Beschlussfassung
17) Erlass der Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2022
18) Antrag der NPD-Stadtratsfraktion – 1G-Regelung für künftige Ratssitzungen
19) Antrag der BfE-Stadtratsfraktion – Errichtung von Fahrradboxen und Fahrradladestationen im Eisenacher Stadtgebiet
20) Anfragen

II. Nichtöffentlicher Teil
Protokollbestätigungen; Grundstücksangelegenheit; Personalangelegenheiten; Rechtsangelegenheiten

Hinweise:
1. Für die Sitzung gilt die 3G-Zugangsbeschränkung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 i.V.m. § 8 Satz 1 Nr. 2 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) in der aktuellen Fassung). Der Zugang zur Sitzung ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 14 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO nur geimpften Personen, genesenen Personen und asymptomatischen Personen, die den Nachweis eines negativen Ergebnisses einer Testung vorlegen, sowie Kindern unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulten Kindern gestattet. Ein Selbsttest unter Aufsicht eines städtischen Mitarbeiters vor Beginn der Sitzung ist möglich.
2. Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Schnupfen oder Husten dürfen gem. § 3 Abs. 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO nicht an der Sitzung teilnehmen.
3. Das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske zur Sitzung ist verpflichtend.
4. Beim Einlass in den Sitzungsraum werden die Kontaktdaten der Besucher aufgenommen. Sollte keine Mitteilung der Kontaktdaten erfolgen, kann kein Zutritt zum Sitzungsraum gewährt werden.