Sonderrücklage des Wartburgkreises unzulässig

Deutlicher als es jetzt von der Landesregierung mitgeteilt wurde, hätte das Urteil zur unzulässigen Bildung einer Sonderrücklage nicht ausfallen können, werten die beiden Landtagsabgeordneten der LINKEN in der Wartburgregion, Anja Müller und Sascha Bilay, die jüngste Antwort der Landesregierung auf eine gemeinsame Anfrage aus.

Der Wartburgkreis hatte bereits 2015 eine Sonderrücklage zur Kreisumlage gebildet. Damit sollten Überschüsse in einzelnen Haushaltsjahren beiseite gelegt und in späteren Jahren zur Stabilisierung der Kreisumlage genutzt werden. Die Bildung von Rücklagen sei jedoch nur für bestimmte gesetzliche Zwecke zulässig.

Auch wenn Kommunalpolitik sehr flexibel und kreativ ist, Lösungen auf Problemlagen zu finden, hätte der Landrat des Wartburgkreises als Hüter der Kommunalordnung die Grenzen des Möglichen sofort aufzeigen müssen, erklären Müller und Bilay.

Nach Auffassung der beiden Parlamentarier hätte der Wartburgkreis mögliche Überschüsse eines Jahres unverzüglich an die kreisangehörigen Kommunen weiterreichen müssen.

Alles andere kommt einem zinslosen Darlehen der Gemeinden und Städte und somit einer ungerechtfertigten Bereicherung des Landkreises gleich, betonen die Landtagsabgeordneten Anja Müller und Sascha Bilay abschließend.