Sonderweg des Wartburgkreises: Eisverkauf muss ermöglicht werden

Während in der Stadt Eisenach die Menschen sich ein Eis am Stand kaufen können, wird es den Gastronomen und Eisverkäufern im Wartburgkreis untersagt.

Das verstehen nicht nur die beiden Kreisvorsitzenden der LINKEN Anja Müller und Sascha Bilay nicht, sondern auch die vielen Eisverkäufer aus der Region, die gerade bei uns am Telefon Sturm laufen, so beide.

In der letzten Woche wurde eine neue Thüringer Verordnung zur Eindämmung von Corona-Virus -SARS-CoV-2 herausgegeben. Darin heißt es in §7 Schließung von Gastronomiebetrieben: Für den Publikumsverkehr sind Gaststätten im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes zu schließen. Zulässig ist ein Außerhausverkauf unter Beachtung strenger hygienischer Maßstäbe nach § 4. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

Gerade jetzt wo die Osterferien starten, es wärmer werden soll, die Familien mit ihren Kindern nicht in den Urlaub fahren können und schon viele Einschränkungen das Zusammenleben manchmal recht schwierig gestalten, sollte es doch auch im Wartburgkreis ermöglicht werden, bei einem Spaziergang sich ein Eis kaufen zu können, so die beiden Vorsitzenden.

Weiterhin geben beide zu bedenken, dass man auch dadurch den regionalen Gastronomen eine Chance bieten kann und Familien den Eis-Tourismus nach Eisenach nicht aussetzt. Denn gerade wo die Menschen zu Hause bleiben sollen, wäre dies unverantwortlich.

Selbstverständlich müssen und sollen die Menschen und auch die Einzelhändler alle Hygienischen Maßnahmen einhalten, doch was in anderen Städten und Landkreisen erlaubt ist, sollte auch für den Wartburgkreis gelten. Das trägt auch zu einer höheren Akzeptanz aller Maßnahmen zur Eindämmung des Virus bei, sind Müller und Bilay überzeugt.

Abschließend betonen beide: Gerade die Landkreise fordern immer einheitliche Standards in Thüringen von der Landesregierung ein und da sollte der Eisverkauf am Stand auch im Wartburgkreis keine Ausnahme bilden.