Sonntag erster Bürgerentscheid in Eisenach

In Eisenach steht am kommenden Sonntag (9.12.) ein Bürgerentscheid über einen Schulstandort an. Mehr als 35000 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, darüber zu entscheiden, ob der Beschluss des Stadtrates zur Schließung der Grundschule „Am Petersberg“ realisiert werden soll. Es ist der erste Bürgerentscheid in Eisenach und der 34. Bürgerentscheid in Thüringen seit der Einführung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene im Jahr 1993.

Der Bürgerentscheid geht auf ein erfolgreiches Bürgerbegehren zurück, das im Frühjahr dieses Jahres von 3313 Eisenacherinnen und Eisenachern unterzeichnet worden war. Laut Kommunalordnung sind hierfür die Unterschriften von sieben Prozent der Stimmberechtigten notwendig. Der Stadtrat hatte im September mit knapper Mehrheit das Bürgerbegehren abgelehnt, so dass die Bürgerinnen und Bürger nun selbst entscheiden.

Erfolgreich ist die Initiative, wenn die Mehrheit der Abstimmenden sowie mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten die vorliegende Frage mit JA beantworten. Bisher ist in Thüringen nur ein Bürgerentscheid „unecht“ an dem Zustimmungsquorum gescheitert.

Im Vorfeld des Bürgerentscheides hat die Stadt neben der Abstimmungsbenachrichtigung auch Informationen zur Sache selbst an alle Haushalte gegeben. Dabei haben die Initiative wie auch die Stadt in gleichem Umfang und jeweils in eigener Regie ihre Positionen dargestellt. „Diese ausgewogene Information ist mustergültig. So können alle Bürgerinnen und Bürger informiert entscheiden“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. Mehr Demokratie verlangt, eine Information vor einem Bürgerentscheid zum Prinzip zu erheben und gesetzlich festzuschreiben.

Die Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gelten seit 2009 in Thüringen als bürgerfreundlich. Das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen hatte mit einem Volksbegehren im Jahr 2008 eine Reform vorgeschlagen, die 2009 vom Landtag beschlossen wurde. Seitdem macht der Verein Mehr Demokratie eine lebendigere Praxis der direkten Demokratie auf Gemeindeebene aus.
Jährlich werden in Thüringen etwa zwölf Bürgerbegehren gestartet.

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