SPD stellt Dringlichkeitsanträge zu Sportstätten in Eisenach

„Grundsatzbeschluss zur Realisierung einer Multifunktionshalle im O1“ • „Prüfung eines Ersatzneubaus für die Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle“

Zur Stadtratssitzung Eisenach am Dienstag, 01.12.2020 stellt die SPD-Fraktion durch ihren Vorsitzenden Michel Klostermann zwei Dringlichkeitsanträge, die sich mit Sportstätten beschäftigen.

Antrag 1 lautet:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt: Der Stadtrat beauftragt die Projektrealisierung der Multifunktionshalle im ehemaligen „O1“, schafft die formalen Voraussetzungen für den Abruf der in Aussicht gestellten Schuldendiensthilfe und der Sportstättenförderung durch den Freistaat Thüringen und beauftragt die Oberbürgermeisterin, die Projektsteuerung und Projektrealisierung an die SWG Eisenach mbH zu übertragen. Der Kostenrahmen für die Projektrealisierung wird auf 27 Mio. Euro erhöht. Die bewilligten/in Aussicht gestellten Fördermittel auf Bundes- und Landesebene sowie die im Haushalt 2020 bereit gestellten städtischen Eigenmittel werden an die SWG Eisenach mbH zur Projektrealisierung übertragen. Die Oberbürgermeisterin stellt sicher, dass die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Projektrealisierung schnellstmöglich gewährleistet werden.

Als Begründung führen die Sozialdemokraten aus:
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung am 26./27.11.2020 eine Förderung des Bauprojektes „Multifunktionshalle im O1“ in Höhe von 12,8 Mio. Euro bewilligt. Erst damit kann die geforderte Gesamtfinanzierung auf Grundlage der aktuellen Kostenschätzung (26,2 Mio. Euro) sichergestellt werden, die wiederum die Voraussetzung für den Abruf der in Aussicht gestellten Fördermittel durch den Freistaat Thüringen (insbesondere Gewährung der Schuldendiensthilfe in Höhe von 9,4 Mio. Euro und der Sportstättenförderung in Höhe von 1,24 Mio. Euro) darstellt. Der Stadtrat hatte mit Beschluss der geänderten Vorlage 0233 StR/2020 vom 09.06.2020 bereits die SWG Eisenach mbH u.a. mit der Ausschreibung/Beauftragung der Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 beauftragt. Nunmehr steht formal der Inanspruchnahme der Schuldendiensthilfe basierend auf dem Förderbescheid vom 18.12.2018 nichts mehr im Wege. Insofern sollte der Abruf der Fördermittel um- gehend erfolgen, um das Projekt schnellstmöglich zu realisieren, die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und mithin den nicht gedeckten Bedarf an Flächen für den Schulsport, Trainings- und Wettkampfbetrieb für die Eisenacher Sportvereine in Sporthallen vorhalten zu können. Die Projektrealisierung macht die Änderung des Bebauungsplans B12 AWE-Stammwerk notwendig, die schnellstmöglich umgesetzt werden sollte, um formal die bauplanungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.

Antrag 2 lautet:

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1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat bis zur nächsten Stadtratssitzung am 02.02.2021 das Prüfergebnis für die gegenwärtigen statischen Untersuchungen an der Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle mit einer entsprechenden Empfehlung (Wiedereröffnung des Schul- und Trainingsbetriebs in der Sporthalle vs. weitere Schließung der Sporthalle) zur Beschlussfassung vorzulegen und gegenüber dem beauftragten Statiker eine entsprechende Fristwahrung zu veranlassen. Dem Prüfergebnis resp. der Beschlussvorlage ist ein schriftlicher Prüfbericht des Statikers beizufügen.

2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, eine mögliche Umwidmung der für den Anbau des Sozialtraktes an die Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle gewährten Fördermittel (HH-Stelle:56000.361030 HH 2020, 619.100 Euro) zugunsten eines Ersatzneubaus beim TMBJS zu erfragen/zu erbitten sowie dem Stadtrat in der nächsten Stadtratssitzung am 02.02.2021 über das Ergebnis der Bemühungen Bericht zu erstatten.

3. Bis zur nächsten Stadtratssitzung am 02.02.2021 wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, einen möglichen Standort (städtisches Grundstück bzw. Grundstück in Eigentümerschaft der SWG Eisenach mbH) für einen Ersatzneubau der Sporthalle und eine Kostenprognose (Variante A: Einfeldhalle, Variante B: Zweifeldhalle) vorzulegen.

4. Sofern eine Umwidmung der Fördermittel unter 2. möglich sein sollte und ein Grundstück für einen Ersatzneubau unmittelbar/mittelbar (SWG Eisenach mbH) zur Verfügung steht, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, eine entsprechende Fortschreibung der Spiel- und Sportstättenleitplanung der Stadt Eisenach (Änderung der Prioritätenliste unter 5.4, Maßnahme 4: Ersatzneubau Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle) vorzunehmen und dem Stadtrat in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

5. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 02.02.2021 Bericht zu erstatten, welche Haushaltsausgabereste der HH-Stelle 56000.940030 (Jahnsporthalle) für investive Zwecke grundsätzlich für einen möglichen Ersatzneubau zur Verfügung stehen.

Zur Begründung führt Michael Klostermann aus:
Der Bürgermeister hat trotz anders lautender (mehrfacher) Zusagen im Haupt- und Finanzausschuss bisher kein Prüfergebnis für die statischen Untersuchungen (vormalige Zusagen Ende Oktober bzw. Mitte November) vorlegen und nunmehr die Vorlage des abschließenden Prüfergebnisses mit einem verbindlichen Termin in Aussicht stellen können. Dies bedeutet, dass die für den Schul- und Vereinssport (Trainings- und Wettkampfbetrieb) dringend benötigte Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle auf unbestimmte Zeit geschlossen bleibt und sich die ohnehin angespannte Situation bei den gedeckten Sportflächen noch erheblich verschärft. Zugleich hat der Bürgermeister angedeutet, dass der avisierte Anbau eines Sozialtraktes an die Sporthalle mit sensiblen Eingriffen in die Statik und insoweit mit zu erwartenden Mehrkosten verbunden sein dürfte. Um die dramatische Situation bei den gedeckten Sportflächen in der Stadt Eisenach in einem kalkulierbaren Zeitraum lösen zu können, duldet die Suche nach möglichen Alternativen (Ersatzneubau) für den Anbau des Sozialtraktes an die Sporthalle keinen Aufschub. Hierzu sind das Vorhandensein eines nutzbaren/verfügbaren Grundstücks und eine Kostenprognose (inkl. Abgleich mit den zu erwartenden/angepassten Baukosten für den Anbau an die Jahnsporthalle mit entsprechender Risikobetrachtung hinsichtlich Kostenentwicklung und Bauzeitumfang) als Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat kurzfristig zu prüfen/zu erarbeiten. Die Umwidmung der bereits in Aussicht gestellten Fördermittel wären in Bezug auf die Verwendung für einen möglichen Ersatzneubau zu erfragen. Gleiches betrifft die Prüfung der noch vorhandenen Haushaltsausgabereste in der HH-Stelle 56000.361030 (Jahnsporthalle). Es erscheint angesichts der bereits entstandenen Verzögerungen als wahrscheinlich, dass ein Ersatzneubau ohne erhebliche Mehrkosten (Einfeldhalle), frühzeitiger und mit einem geringeren Risiko im Projektverlauf umgesetzt und damit der dramatischen Situation bei den gedeckten Sportflächen in der Stadt Eisenach abgeholfen werden kann. Außerdem stünde bei einer möglichen Variante Ersatzneubau und einem Verzicht auf den Anbau an die Jahrsporthalle (und mithin in die Statik) deren zeitnahe Wiedereröffnung/Freigabe für den Schulsport, Trainings- und Wettkampfbetrieb zu erwarten, was die dramatische Situation bei den gedeckten Sportflächen lindert.

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