Stadt Eisenach möchte Genossenschaft Kulturhaus Neukirchen beitreten
Der Eisenacher Stadtrat hat in seiner Sitzung am heutigen Abend, 27. August 2024, den Weg für eine Beteiligung der Stadt an der Genossenschaft Kulturhaus Neukirchen geebnet. Mit diesem Schritt möchte die Stadt Eisenach das gemeinschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Ortsteil Neukirchen unterstützen und zur Weiterentwicklung des Kulturhauses als zentralen Veranstaltungsort in der Wartburgregion beitragen. Bevor die Stadt der Genossenschaft beitreten kann, ist eine Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes erforderlich, die nun beantragt wird.
Oberbürgermeister Christoph Ihling betonte bei der Begründung des Antrages die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements: „Die Gründung der Genossenschaft des Kulturhauses Neukirchen ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, was durch bürgerliches Engagement erreicht werden kann. Die Menschen in Neukirchen haben gezeigt, wie wertvoll ihre Initiative für das Gemeinwohl ist. Ihr Einsatz für den Erhalt des Kulturhauses als kulturellen Mittelpunkt unserer Region ist bemerkenswert und verdient unsere volle Unterstützung.“
Die Genossenschaft Kulturhaus Neukirchen wurde am 23. August 2024 von 19 Gründungsmitgliedern ins Leben gerufen, darunter Unternehmer, Handwerker, Gewerbetreibende und Privatpersonen aus dem Ortsteil Neukirchen. Ziel der Genossenschaft ist es, das Kulturhaus als Veranstaltungsort zu betreiben und zu erhalten, nachdem der letzte Pächter das Gebäude während der Corona-Pandemie aufgegeben hatte. Hätte sich die Genossenschaft nicht gegründet, wäre das leerstehende Objekt an die Stadt zurückgefallen, was zu weiteren Kosten auf Seiten der Stadt Eisenach geführt hätte.
Das Kulturhaus Neukirchen soll wieder ein Ort der Begegnung und des Austauschs für die Menschen in der Wartburgregion werden. Neben der Vermietung der Räumlichkeiten für verschiedene Veranstaltungen bietet die Genossenschaft auch ein eigenes vielfältiges Programm an – darunter Konzerte, Stammtische, Schülerhilfe und Bastelnachmittage für Kinder.
Samuel Schürmann, der zum Vorstandsvorsitzenden der Genossenschaft gewählt wurde, zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Stadtrates: „Es ist bemerkenswert, was wir gemeinsam mit dem ganzen Ort erreicht haben. Der Beitritt der Stadt Eisenach zur Genossenschaft ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in unserem Bestreben, das Kulturhaus Neukirchen als Ort des Gemeinsinns zu erhalten und weiterzuentwickeln.“ Eigentümerin der Immobilie bleibt weiterhin die Stadt Eisenach. Der Antrag auf die notwendige Genehmigung wird zeitnah an das Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt, sobald die notariell beurkundete Satzung der Genossenschaft vorliegt. Die Genossenschaft pachtet das Kulturhaus und übernimmt alle Unterhaltungs- und Investitionskosten.
Änderung der Hauptsatzung diskutiert: Neuerungen für den Jugendbeirat und neue Zusammensetzung des Ausländerbeirates geplant
In seiner Sitzung am 27. August 2024 hat der Eisenacher Stadtrat die Einbringung der Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Dies betrifft explizit auch die Arbeit des Jugendbeirates sowie die Zusammensetzung des Ausländerbeirates. Über die Änderungen wird nun im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Stadtrat final darüber entscheiden wird.
Mehr Beteiligung für junge Leute
Zukünftig soll der Jugendbeirat aus zwölf statt vorher zehn Mitgliedern bestehen. Die zusätzlichen zwei Mitglieder sollen Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren mit Wohnsitz in Eisenach sein. Mit dieser Regelung wird der Personenkreis auch auf die Jugendlichen erweitert, die keine Schüler mehr sind. Diese Neuerung ermöglicht, dass sich zum Beispiel Jugendliche nach ihrem Schulabschluss weiter im Jugendbeirat engagieren können.
Weiterhin soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass alle Mitglieder des Jugendbeirates ihren Wohnsitz in Eisenach haben müssen, da sie die Belange der minderjährigen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt vertreten.
Außerdem haben die Mitglieder des Beirates mit Änderung der Satzung zukünftig die Möglichkeit, Sachkundige oder andere Bürgerinnen und Bürger zu ihren Sitzungen einzuladen, wenn sie dies bei bestimmten Themen für erforderlich halten.
Für ihre Mitgliedschaft im Beirat erhalten die Mitglieder zudem bald eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.
Neue Zusammensetzung des Ausländerbeirates geplant
Im Zuge der Neubesetzung des Ausländerbeirates soll die Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Die Besetzung soll künftig unabhängig von der Nationalität erfolgen, sodass alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationsgeschichte die Möglichkeit zur Mitarbeit im Ausländerbeirat haben. Weiterhin soll der Oberbürgermeister in Zukunft als stimmberechtigtes Mitglied im Ausländerbeirat vertreten sein.