Stadt Eisenach: Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens

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Das Landratsamt Wartburgkreis hat gestern (17.03.2020) eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Senkung des Coronavirus-Infektionsrisikos vor. So sind ab Mittwoch, 18. März, beispielsweise Bars und Diskotheken zu schließen, aber auch Schwimmbäder und Fitnessstudios. Gaststätten hingegen dürfen weiter geöffnet bleiben, wenn mindestens anderthalb Meter Platz zwischen den Tischen ist. Der Erlass regelt außerdem das Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und spricht Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten aus.

Die Allgemeinverfügung sieht dem Erlass des Landesverwaltungsamtes folgend, keine prinzipielle Schließung des Einzelhandels in der Stadt vor.

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und bis einschließlich 19. April.

Hinweis: Die Stadt Eisenach weist darauf hin, dass ggf. weitere Präzisierungen/Verschärfungen kommen können.

Die komplette Allgemeinverfügung ist unter https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-corona-virus zu finden.

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