Stadt unterstützt Bau neuer Wirtschaftswege nach Autobahn-Verlegung

Mit dem Neubau der Autobahn A4 nördlich der Hörselberge wurden auch die Land- und Forstwirte bei der Bewirtschaftung ihrer Nutzflächen beeinträchtigt. Wege und Gräben wurden unterbrochen, weit über 70 zusammenhängende Bewirtschaftungsgebiete wurden zertrennt.

Um diese Nachteile und Störungen weitestgehend auszugleichen, wurden bereits im Jahr 2002 fünf sogenannte Flurbereinigungsverfahren in Regie des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen begonnen. Über diese Verfahren sollen zum einen wieder ein leistungsfähiges Wege- und Gewässernetz hergestellt und zum anderen Landnutzungs- und Eigentumskonflikte gelöst werden. Dazu wurden zunächst Wege- und Gewässerpläne sowie landschaftspflegerische Begleitpläne aufgestellt.

Die Stadt Eisenach ist an drei dieser Verfahren beteiligt:
1. «Eisenach-Nord» mit Teilen der Gemarkungen Madelungen, Stregda und Neukirchen,
2. «Hötzelsroda» mit Teilen der Gemarkungen Neukirchen, Berteroda, Hötzelsroda und Frohnishof und
3. «Großenlupnitz» mit Teilen der Gemarkung Stockhausen. Für diese ist geplant, etwa 15 Hauptwirtschaftswege, weitere kleinere Wege und Gräben herzurichten sowie landschaftspflegerische Arbeiten auszuführen.

Bereits im vorigen Jahr wurde mit dem Bau mehrerer neuer Wege begonnen. Die Arbeiten werden in diesem Jahr fortgesetzt. So konnten im Flurbereinigungsgebiet «Eisenach-Nord» in den Gemarkungen Neukirchen, Stregda und Madelungen sowie Krauthausen vier neue Hauptwirtschaftswege fertig gestellt und damit die Bewirtschaftung der Flächen erheblich vereinfacht werden. Die Wirtschaftswege wurden teilweise mit Schotter, aber auch mit Asphalt befestigt. Fachfirmen wurden vom Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen mit diesen Arbeiten beauftragt. Die Wirtschaftswege dürfen nur von Land- und Forstwirtschafts-Fahrzeugen befahren werden und sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr frei gegeben. Eine Ausnahme gilt für Radfahrer.
Die Kosten für die Flurbereinigungsverfahren einschließlich des Neubaus der Wirtschaftswege werden zu 90 Prozent gefördert. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben einen Eigenleistungsanteil in Höhe von 10 Prozent aufzubringen.

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