Stadtarchiv Eisenach im Internet (2):
Die Akten zur Stadtgeschichte bis 1885

Noch sind es Akten, die das meiste über die Vergangenheit zu berichten wissen. Sie werden vor allem dann wichtig, wenn es niemanden mehr gibt, der Vergangenes selbst erlebt hat und davon berichten kann. Natürlich wurden Akten nicht angelegt, um späteren Generationen Informationen aus früheren Zeiten zu liefern. Sie entstanden immer in einem konkreten, zumeist juristischen Kontext. Es ging vor allem darum, rechtliche Handlungen zu verschriftlichen, gemäß dem Grundsatz: „Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.“
Wenn also etwa in früheren Jahrhunderten jemand Bürger der Stadt wurde, so waren damit bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. Um ihm dies im Wortsinne zu verbriefen, händigte man ihm einen Bürgerbrief aus. Gleichzeitig wurde er in das Bürgerbuch eingetragen. Damit erst war er vollwertiges Mitglied der Bürgergemeinde. All dies wurde schriftlich fixiert. Und diese Schriftform ist bis heute üblich. Sie dient als Quelle für historische Informationen. Deshalb also werden ausgewählte Akten aufbewahrt, auch wenn sie ihren ursprünglichen Zweck, den der Rechtssicherung, längst erfüllt haben.
Um ein System in die Vielzahl der überlieferten Akten bringen, muss man sie gliedern. Dies kann nach sachlichen und nach zeitlichen Gesichtspunkten erfolgen. Die zeitliche Gliederung wird auch im Stadtarchiv Eisenach angewandt. Im Modell sieht dies wie folgt aus: Alle vorhandenen Akten werden der zeitlicher Reihenfolge nach hintereinander aufgestellt. Nun ist es nützlich, ab und zu einen Schnitt zu machen, um die eine Aktenmenge von der nächstfolgenden abzutrennen – damit die Anzahl überschaubar bleibt. Doch wann macht man einen solchen Schnitt?
Er ist immer dann angeraten, wenn sich die politischen oder rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft und damit auch des Verwaltungshandelns grundsätzlich verändern: etwa 1945 mit dem Ende des Krieges oder mit der Wiedervereinigung 1990. Die einzelnen Teil-Aktenmengen, die auf diese Weise entstehen, nennt man auch Bestand.

Ein natürlicher Anfangspunkt ist die älteste Akte. Die des Stadtarchivs reichen bis in das Jahr 1583 zurück. Wegen des großen Stadtbrands im Jahr 1636, bei dem auch das städtische Archiv vernichtet wurde, sind ältere Akten die Ausnahme. Wenn der Ausgangspunkt für den ältesten Bestand also feststeht – wo soll er enden? Im Jahr 1885 gab es eine umfassende städtische Verwaltungsreform. Modernität zog allenthalben in das Verwaltungshandeln ein. Althergebrachtes flog über Bord. Das widerspiegelt sich auch deutlich in den Akten.
Dieser Umstand führt dazu, dass man das Jahr 1885 zur Begrenzung des ältesten Aktenbestandes heranzog, der die Nummer 10 trägt. Das schließt nicht aus, dass in manchen Fällen der Inhalt einzelner Akten über dieses Datum hinaus weist. Wenn sich aber der wesentliche Inhalt auf die Zeit vor 1885 bezog, so wurden die Akten dem älteren Bestand zugeordnet, unabhängig davon, ob einige Schriftstücke viel weiter in die Moderne hinein reichen.
Der Bestand Nummer 10 umfasst insgesamt 1809 Akten, die in unterschiedlicher Qualität und Quantität über die Vergangenheit Eisenachs berichten.

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