Stadtverwaltung braucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Mediengespräch der Oberbürgermeisterin

520 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in der Stadt Eisenach gebraucht. Aufgaben gibt es genug, denn bereits am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen statt, gefolgt von der Europawahl am 9. Juni. Die gute Nachricht verkündete Oberbürgermeisterin Katja Wolf in einem Mediengespräch.

363 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben wir schon für die Kommunalwahlen, davon 95 Mitarbeitende der Stadtverwaltung, sagte Katja Wolf.

Zusammen mit Wahlleiterin Susanne Klopfleisch warb sie bei den Eisenacherinnen und Eisenachern für noch mehr Unterstützung.

Wir brauchen die ehrenamtlichen Kräfte, damit die Wahlen reibungslos durchgeführt werden können, betonte Susanne Klopfleisch.

Das sind die Aufgaben von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

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•    Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
•    Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
•    Überprüfung von Wahlscheinen,
•    Ausgabe des Stimmzettels,
•    Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
•    Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
•    Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung,
•    Zählung der Wähler,
•    Zählung der Stimmen,
•    Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird,
•    Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern und gegebenenfalls auch am Folgetag fortgesetzt werden müssen, informierte Susanne Klopfleisch.

Wichtig zu wissen: Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag (sowie falls erforderlich am folgenden Tag) je eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro, für verbundene Wahlen in Höhe von 80 Euro. Zusätzliche Entschädigungen erhalten Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen (in Höhe von 20 Euro, bei verbundenen Wahlen 30 Euro), stellvertretene Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen (15 Euro, beziehungsweise 25 Euro) und Schriftführer/Schriftführerinnen (10 Euro, beziehungsweise 20 Euro). Wer sich am Wahltag als Einsatzreserve bereithält, aber nicht eingesetzt wird, bekommt eine Entschädigung in Höhe von 20 Euro.

Nützliche Informationen

Wer an den Wahlsonntagen unterstützen möchte, findet alle notwendigen Informationen gebündelt auf der städtischen Internetseite eisenach.de – Rubrik Service – Menüpunkt Wahlen. 
Das Wahlbüro ist telefonisch erreichbar unter 03691 670-700 oder per E-Mail an wahlen@eisenach.de. Kontaktadresse: Stadtverwaltung Eisenach, Wahlbüro, Markt 2, 99817 Eisenach.

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