Stadtverwaltung erinnert an Räum- und Streupflicht im Winter

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Da für die nächsten Tage der erste Schneefall angekündigt ist, erinnert die Stadtverwaltung vorsorglich alle Anwohner und Grundstücksbesitzer an den Winterdienst entlang ihrer Grundstücke. Gehwege und Zugänge zu Überwegen, Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang müssen von Schnee freigehalten und bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden. Insgesamt ist laut der entsprechenden städtischen Satzung am Grundstück ein 1,25 Meter breiter Streifen zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen. Bei Eisglätte ist der gesamte Gehweg zu streuen. In Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg zu räumen und zu streuen.

Der Winterdienst ist vor allem in der Zeit von 7 bis 20 Uhr zu erledigen. Die Stadtverwaltung appelliert zudem an alle, den Schnee von den Gehwegen wegen der Arbeit der Schneepflüge nicht mitten auf die Straße zu schippen, sondern besser am Straßenrand aufzutürmen.

Bei Straßen mit einseitigen Gehwegen sind gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisenach in diesem Jahr (2017 – ungerade Endziffer) die Eigentümer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Reinigung und Schneeräumung verpflichtet.

Auf den Straßen im Stadtgebiet ist der Winterdienst in der Regel zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags eingeschränkt von 8 Uhr bis 20 Uhr unterwegs. Dabei beginnen die ersten Einsätze bereits um 4 Uhr, damit vor Beginn des Berufsverkehrs in den Morgenstunden die Hauptstraßen gestreut sind. Die Straßen werden dabei nach einem festgelegten Plan befahren. Die Reihenfolge richtet sich nach der Bedeutung der jeweiligen Straße: So haben Bundesstraßen und Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Vorrang, bevorzugt gestreut werden ebenfalls die Straßen, auf denen Busse fahren. Festgelegt sind die Routen der Räum- und Streufahrzeuge in Tourenplänen.

Entsprechend der Tourenpläne werden einzelne Straßenzüge nur teilweise im Winterdienst befahren. Einige Straßen werden nur in den Bereichen mit entsprechendem Busverkehr beräumt.

Wer sich über den Winterdienst informieren möchte, kann dies zum Beispiel im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Ortsrecht. Dort ist die entsprechende Satzung zum Lesen oder Herunterladen eingestellt. Die vollständige Satzung ist auch im Bürgerbüro, Markt 22, Eisenach, erhältlich.