Städtetag zur Bertelsmann-Studie Kinderbetreuung: nachhaltige Qualitätsverbesserung muss dauerhaft finanziert werden

Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zur Bertelsmann-Studie Ländermonitor Kinderbetreuung 2018:

Die Zahlen des Ländermonitors Kinderbetreuung zeigen: Die Kita-Qualität hat sich in den vergangenen Jahren verbessert bei gleichzeitig massivem quantitativen Ausbau in den vergangenen Jahren. Darauf sind die Städte stolz, denn eine bessere Qualität kommt den Kindern und Eltern zugute. Die Städte bauen die Plätze auch in den kommenden Jahren weiter aus, weil der Bedarf an Kinderbetreuung weiter wächst, vor allem in Groß- und Universitätsstädten. Ebenso wollen sie auch die Qualität weiter erhöhen, beispielsweise durch einen verbesserten Betreuungsschlüssel, Qualifizierung des Personals oder eine bessere Sprachförderung.

Es ist gut, dass der Bund mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022 vor allem die Qualität in der Kinderbetreuung fördern will. Der Bund muss allerdings dauerhaft Mittel bereitstellen, um nachhaltige Qualitätsverbesserungen zu erzielen. Bund und Länder haben in der vergangenen Legislaturperiode selbst Qualitätsziele benannt, deren Umsetzung in der Summe Kosten von weit mehr als zehn Milliarden Euro jährlich verursachen würde. Deshalb müssen natürlich auch die Länder erhebliche Summen beisteuern. Bund und Länder sollten außerdem sicherstellen, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel zielgerichtet in die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung fließen. Öffentliche Mittel, die für eine Befreiung von Kita-Beiträgen eingesetzt werden, dürfen nicht beim weiteren Ausbau der Plätze und bei der Verbesserung der Qualität fehlen.

Bundeseinheitliche Personalstandards, wie sie die Bertelsmann-Stiftung fordert, helfen nicht weiter, denn sie werden den sehr unterschiedlichen Konzepten der Einrichtungen vor Ort und dem länderspezifischen Rahmen nicht gerecht. Viele Qualitätskriterien, wie Fortbildungskonzepte und die spezifischen regionalen Bedarfe zum Beispiel für Sprachförderprogramme werden bei Einheitslösungen nicht berücksichtigt. Auch die fachliche Ausrichtung der Kindertageseinrichtungen spielt eine Rolle. Beispielsweise unterscheiden sich reine Krippen für Kinder unter 3 Jahren von Kitas mit altersgemischten Gruppen für Kinder bis zu 6 Jahren erheblich.

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