Standfestigkeit von Grabsteinen wird geprüft

Ab Mitte Mai (20. Kalenderwoche) wird auf dem Hauptfriedhof und den Ortsteilfriedhöfen der Stadt Eisenach die Standfestigkeit der Grabsteine geprüft. Mit dieser Prüfung wurde eine Fachfirma beauftragt. Grabmale, die nicht standsicher sind, werden mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet. Droht ein Grabstein umzustürzen, wird dieser sofort niedergelegt.

Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, werden die Nutzer der Grabstelle zusätzlich schriftlich aufgefordert, den Grabstein durch einen Sachkundigen (in der Regel einen Steinmetzbetrieb) wieder befestigen zu lassen. Hierfür wird ihnen eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Zudem ist das Beseitigen der Mängel mit Angabe des ausführenden Steinmetzbetriebes der Friedhofsverwaltung mitzuteilen. Die städtische Friedhofsverwaltung ist laut der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit von Grabmalen zu prüfen. Verantwortlich für den sicheren Zustand der Grabmale und sonstiger baulichen Anlagen ist der Nutzer der Grabstätte. Jedoch ist die Stadt als Eigentümer des Friedhofs zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet.

Anschrift und Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:
Anschrift: Stadtverwaltung Eisenach, Amt für Tiefbau und Grünflächen, Sachgebiet Friedhofs- und Bestattungswesen, Heinrichstraße 11, 99817 Eisenach, Tel.: 03691/889399-0
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Friedhofstraße 3-5: montags und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr, dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr.

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