Standfestigkeit von Grabsteinen wird kontrolliert

Ab kommende Woche (19. Kalenderwoche) wird auf dem Hauptfriedhof und den Ortsteilfriedhöfen der Stadt Eisenach die Standfestigkeit der Grabsteine kontrolliert. Mit diesen Kontrollen wurde eine Fachfirma beauftragt.

Grabmale, die nicht standsicher sind, werden mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet. Bei akuter Gefahr werden die Grabmale sofort nieder gelegt.

Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, werden die Nutzungs- oder Verfügungsberechtigten schriftlich aufgefordert, das Grabmal durch einen Sachkundigen (in der Regel einen Steinmetzbetrieb) wieder befestigen zu lassen. Hierfür wird ihnen eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Zudem ist das Beseitigen der Mängel mit Angabe des ausführenden Steinmetzbetriebes der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.

Die städtische Friedhofsverwaltung ist laut der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit von Grabmalen zu prüfen.

Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand an Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist der Nutzungs-/Verfügungsberechtigte. Jedoch besteht hier eine Kontrollpflicht der Kommune als Eigentümer bzw. als Träger des Friedhofs.

Anschrift und Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:
Stadtverwaltung Eisenach, Amt für Tiefbau und Grünflächen, SG Friedhofs- und Bestattungswesen, Friedhofstraße 3-5, 99817 Eisenach, Tel.: 03691/889399-0

montags und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr, dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr.

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