Startschuss für den Winterdienst

Oberbürgermeisterin Katja Wolf überzeugte sich am heutigen Freitag, 28. Oktober, persönlich davon, dass die Mitarbeiter*innen des städtischen Winterdienstes auch in diesem Jahr wieder gut auf die kalte Jahreszeit vorbereitet sind.

Noch ist es ungewöhnlich mild. Aber Ende Oktober kann der Wintereinbruch schnell kommen und die ersten Straßen müssen von Eis und Schnee befreit werden. Für die Wintermonate sind wir jetzt schon gewappnet, sagte die Oberbürgermeisterin.

Zu den gelagerten 600 Tonnen Streusalz kommen knapp 30 Kubikmeter Blähschiefer hinzu, mit dem die Gehwege bei Glätte gestreut werden. Außerdem sind mehr als 140 Streukästen an den Straßen mit Splitt aufgefüllt. Der Splitt dient zum punktuellen Streuen der Straßen bei akuter Glätte. 32 Mitarbeiter*innen der Stadt und ihrer Vertragspartner werden – mit ihren Fahrzeugen oder mit Schneeschiebern ausgestattet – in Wechselschichten auf den Eisenacher Straßen unterwegs sein, wenn es Schnee- oder Eisglätte zu beseitigen gilt. Die Winterdienstbereitschaft wird stets vom 1. November bis 31. März des Folgejahres vorgehalten.

Rund 500 Meter Schneefangzaun werden zum Schutz vor Schneeverwehungen aufgestellt. Die zehn Fahrzeuge der Fachgebiete Bauhof und Grünflächen sowie acht Fahrzeuge von externen Firmen stehen ebenfalls parat. Die Lkw werden je nach Wetterlage kurzfristig für den Winterdienst aufgerüstet. Derzeit wird damit noch Mischgut zur Beseitigung von Straßenschäden transportiert. Bis mindestens Ende März nächsten Jahres sorgen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs „Infrastruktur“ in Wechselschichten für verkehrssichere Straßen und Gehwege. Eine generelle Räum- und Streupflicht für Straßen gibt es nicht. Im Paragrafen 49 des Thüringer Straßengesetzes heißt es, dass eine Kommune die öffentlichen Straßen „nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit“ von Schnee zu räumen hat.

Hochsilos für Streugranulat
In Vorbereitung der Winterdienstsaison sind am Standort Heinrichstraße zwei Hochsilos aufgestellt worden. Darin wird kein Streusalz, sondern das umweltschonende Streugranulat Ulopor gelagert. Dieses Produkt ist mit dem Blauen Engel als salzfreies Naturprodukt ausgezeichnet und enthält keine chemischen Zusätze. Entsprechend der Reinigungssatzung darf auf den Gehwegen nur in absoluten Ausnahmefällen Streusalz verwendet werden, beispielsweise zum Beseitigen von Eisresten. Das Material aus Thüringer Blähschiefer muss trocken gelagert werden, damit es streufähig bleibt. Durch die Anschaffung der Silos ist das Befüllen der Streuer auf den Multicars für die Gehwegstreuung wesentlich einfacher geworden. Es entstehen keine Verluste mehr beim Beladen der Streuer und es wird kein Radlader mehr benötigt. Die Silos haben ein Fassungsvermögen von 30 Kubikmeter je Silo und werden zum Beginn der Wintersaison mit einem Silofahrzeug vom Lieferanten gefüllt.

Festgelegte Tourenpläne für rund 275 Streckenkilometer
Die Mitarbeiter*innen fahren mit Lkw, Unimog und Multicar nach einem festgelegten Tourenplan. Verkehrswichtige Bundes- und Hauptverkehrsstraßen sowie Straßen, auf denen Buslinien verkehren, werden bevorzugt geräumt und gestreut. Außerdem werden die Zufahrten zu touristischen Zielen von Schnee und Eis befreit. Insgesamt werden etwa 275 Streckenkilometer betreut. Durch die Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis sind die Kreisstraßen und damit die Zuständigkeit außerhalb der geschlossenen Ortslage der Stadt Eisenach und ihren Ortsteilen an den Landkreis übergegangen. Hierzu gehört auch die winterdienstliche Betreuung. Eine Übersicht der Straßen, die per Schneepflug geräumt werden, kann im Bürgerbüro am Markt 22 und auf der Internetseite der Stadt unter „Service“, Menüpunkt „Winterdienst“ eingesehen werden. Hier finden Bürger*innen auch einen Überblick der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Winterdienst: https://www.eisenach.de/service/winterdienst/haeufig-gestellte-fragen/

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Darüber hinaus kümmert sich der städtische Winterdienst um folgende öffentliche Treppenanlagen, bei denen die Stadtverwaltung als Anliegerin zuständig ist:
· Treppenanlage durch die Grünanlage August Rudloff Straße
· Treppenanlage unterer Teil von Gothaer Straße zu den Wohnblocks der Friedrich-List-Straße
· Treppenanlage „Am Amrichen Rasen“
· Treppenanlage zwischen Mühlhäuser Straße und Tiefenbacher Allee
· Treppenanlagen (zwei) zwischen Domstraße und Hainweg
· Treppenanlage vom Pfarrberg zur Domstraße am Wingolfdenkmal
· Treppenanlage zur Esplanade
· Treppenanlage am Frauenplan vor dem Bachdenkmal.

Alle sonstigen Treppenanlagen sind von den Anlieger*innen zu räumen.

Wann wird geräumt?
Der Straßen-Winterdienst erfolgt bei normalen winterlichen Verhältnissen in der Regel zwischen 6 und 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags eingeschränkt von 6 bis 20 Uhr. Dabei beginnen die ersten Einsätze wochentags bereits um 4 Uhr, damit vor Beginn des Berufsverkehrs in den Morgenstunden die Hauptstraßen geräumt und gestreut sind. Gehwege werden generell nur bis 20 Uhr betreut. Entlang der städtischen Grundstücke streuen und räumen weitere 24 Mitarbeiter*innen der Stadt – wie andere Anlieger*innen auch – gemäß der geltenden Winterdienst-Satzung. Unterstützung erhalten sie auf den 15 Touren von sechs weiteren Vertragspartnern der Stadt.

Der Winterdienst versucht, sich bei extremem Schneefall noch stärker als bisher um prägnante, viel befahrene Strecken, Überwege und Plätze zu kümmern. Dazu gehören besonders oft frequentierte Kreuzungen, Bushaltestellen, Zuwegungen zu Kitas und Schulen sowie die Feuerwehrzufahrten. In den Ortsteilen sollen nach Bedarf Schneeablageplätze eingerichtet werden, um große Schneemengen lagern zu können. Um Gehwege noch schneller räumen zu können, kommen zwei Schneefräsen zum Einsatz. Sie haben den Vorteil, dass damit zum Beispiel die Bereiche um Fußgängerampeln besser geräumt werden. Die Schneefräse lädt den Schnee über die Schneeschleuder auf einen Transporter, sodass er weggefahren werden kann. Außerdem unterstützen die Agrargenossenschaften den Winterdienst der Stadt Eisenach.

Grundstückseigentümer müssen auch räumen
An allen anderen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer*innen für den Winterdienst verantwortlich. Dieser umfasst neben dem Räumen und Streuen der Gehwege auch das Freihalten der Abflussrinnen und Straßenabläufe sowie der Zugänge zu den Überwegen. Auch im Bereich von Haltestellen ohne Bushäuschen sind die Anlieger*innen zum Winterdienst verpflichtet. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Straße zurückgeschoben werden. An Haltestellen dürfen in den Bereichen der Ein- und Ausstiege keine Schneewälle aufgetürmt werden.

Parkverbote beachten
Damit der Schneepflug überhaupt kommt, sind die Parkverbote zu beachten. Da der Winterdienst bereits um 4 Uhr beginnt, kann bei Behinderungen durch über Nacht verkehrswidrig parkende Fahrzeuge in den betreffenden Straßen nicht geräumt werden. Die Winterdienstfahrzeuge brauchen aufgrund des breiten Schildes eine Mindestdurchfahrbreite von mehr als drei Metern. Deshalb ist vom 1. November bis zum 31. März besonders auf die eigens eingerichteten Parkverbote zu achten. Bei Bedarf begleiten Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes die Winterdienstler auf ihren Touren, um mögliche Verstöße zu ahnden und gegebenenfalls Falschparker abschleppen zu lassen.

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