Stellungnahme des Wartburgkreises zum Vorwurf der Zweckentfremdung von Geldern für Asylbewerber im Wartburgkreis

Um der gesetzlichen Forderung nach vorübergehender Unterbringung von Asylbewerbern Rechnung zu tragen, unterhält der Wartburgkreis entsprechend der Maßgabe des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes eine Gemeinschaftsunterkunft.

Durch die pauschalisierte Kostenerstattung durch das Land an die Landkreise für die Unterbringung der Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften sowie dem Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung für eine Betreiberfirma für diese Gemeinschaftsunterkunft in Gerstungen hat sich tatsächlich in den vorausgegangenen Jahren 2004 bis 2007 ein Überschuss in genannter, entsprechender Höhe ergeben.

Da es für diese überschüssigen Mittel jedoch keine Zweckbindung gab, sind sie in den Gesamthaushalt eingeflossen. Zu keiner Zeit sind jedoch damit Haushaltsdefizite gedeckt worden. Geltende Mindeststandards für die Unterbringung von Asylbewerbern sind stets erfüllt worden bzw. kleinere Mängel wurden kurzfristig beseitigt.

Im Jahr 2009 wurde durch den Landkreis ein Investitionsstau im Gebäude der Gemeinschaftsunterkunft Gerstungen festgestellt. Daraufhin flossen im Jahr 2010 360000 Euro, im Folgejahr 120000 Euro an Investitionsgeldern in die Gemeinschaftsunterkunft Gerstungen.
Im laufenden Jahr sind weitere rund 38000 Euro für Investitionen sowie rund 15000 Euro für die laufende Bauunterhaltung veranschlagt. Der Wartburgkreis hat in den Jahren 2010 und 2011 die Sanierung der Elektroinstallation und Heizung/Lüftung/Sanitär durchgeführt. Im Jahr 2011 wurden alle Fenster des Objektes ausgetauscht. Die Küchen sowie die Bäder und Toiletten sind überwiegend saniert. Mit der Renovierung der Bewohnerzimmer wurde Ende 2011 begonnen.

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Durch die erhebliche Unzufriedenheit mit der damaligen Betreiberfirma hat der Wartburgkreis ab dem Jahr 2009 verschärfte Kontrollen durchgeführt.

Ab dem 1.9.2011 ist der Vertrag mit der damit beauftragten Firma durch den Wartburgkreis nicht verlängert worden. Seither ist der Wartburgkreis für die Bewirtschaftung, Unterbringung und soziale Betreuung der Asylbewerber selbst zuständig.

Die derzeit geltenden Kostenpauschalen für die Bewirtschaftung der Gemeinschaftsunterkunft sind dagegen nicht mehr auskömmlich. In den Jahren 2010/2011 lag die Erstattung des Landes rund 66000 Euro niedriger als die Ausgaben, die vom Wartburgkreis getragen wurden. Für das Haushaltsjahr 2012 rechnet der Wartburgkreis ebenso mit einem diesbezüglichen Minus von bis zu 67000 Euro.

Selbstverständlich ist der Wartburgkreis dennoch bemüht, die geltenden Rahmenbedingungen für die Asylbewerber im Wartburgkreis so gut wie möglich auszufüllen. «Uns ist daran gelegen, dass sich die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Gerstungen den Umständen entsprechend gut aufgehoben fühlen können», versichert Sozialdezernentin Nicole Gehret. Derzeit leben in der Gemeinschaftsunterkunft 68 Asylbewerber, 43 Asylbewerber sind in Einzelunterkünften im Wartburgkreis untergebracht.

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