Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bundesverkehrswegeplanes 2030

hier: B 19 Wilhelmsthal – Wutha-Farnroda (B 19-G30-TH-T2-TH) sowie B 88 Wutha-Farnroda (B 88-G70-TH)

Auf der Grundlage des Bürgerentscheides der Bürger der Gemeinde Wutha-Farnroda vom September 2014 gebe ich namens der Gemeinde Wutha-Farnroda zu o. g. Vorhaben folgende Stellungnahme ab:
Die Bundesrepublik Deutschland soll den Neubau der Bundesstraße B 19 zwischen der Ortslage Etterwinden und Wutha-Farnroda sowie den Bau B 88 – Ortsumfahrung Wutha-Farnroda (B 88-G70-TH) nicht mehr weiter verfolgen. Die Vorhaben sollen aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden.

Begründung:
Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 sieht diese Projekte richtigerweise nicht mehr als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs. Es wird im Entwurf des Verkehrswegeplanes ebenfalls richtigerweise festgestellt, dass das Teilprojekt 2 – B 19 zwischen Ortslage Etterwinden und Wutha-Farnroda  nur mit dem Teilprojekt 1 – B 19 Ortsumfahrung Stockhausen (Autobahnzubringer A 4) bewertbar ist. Für letzteres Teilprojekt sieht der neue Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes nämlich überhaupt keinen Bedarf mehr. Ein Festhalten am Teilprojekt 2 – Rennsteigquerung zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda macht ohne Fortführung der Straße zum Autobahnanschluss Eisenach-Ost (Großenlupnitz) noch weniger Sinn. Das Teilprojekt 2 ist ohne das Teilprojekt 1 unsinnig.

Die Folge des Ausbauendes in Wutha-Farnroda würde dazu führen, dass der um Eisenach östlich umgeleitete Verkehr in größerem Umfang durch die Ortslagen Eichrodt (Gemeinde Wutha-Farnroda), Wutha (Gemeinde Wutha-Farnroda) Schönau (Gemeinde Wutha-Farnroda), Kälberfeld (Gemeinde Hörselberg-Hainich) und Sättelstädt (Gemeinde Hörselberg-Hainich) zur Autobahnanschlussstelle Sättelstädt geführt würde. Bereits jetzt sind in den Ortsteilen Eichrodt und Wutha  14.000 Fahrzeuge pro Tag zu verzeichnen. Der Bundesverkehrswegeplanentwurf geht im Planfall 2030 von zusätzlichen 8.000 bis 16.300 Fahrzeugen aus (Übersicht und Begründung der Notwendigkeit gehen von unterschiedlichen Zahlen aus), die am geplanten Knotenpunkt bei Wutha-Farnroda zusammenkommen würden.

Selbst bei einem Festhalten am Teilprojekt I Ortsumfahrung Stockhausen (Autobahnzubringer A 4, Anschlussstelle Eisenach-Ost) würde die Umverlegung der B 19 zwischen Wilhelmsthal und Wutha-Farnroda zu erheblichen Nachteilen für die Natur und die Bevölkerung in der gesamten Gemeinde Wutha-Farnroda führen. Auch dann wäre mit einer Verkehrszunahme der Eisenacher Straße und Gothaer Straße in den Ortslagen Eichrodt und Wutha sowie in den Ortslagen Schönau zu rechnen. Die Umverlegung der B 19 östlich von Eisenach durch  den Thüringer Wald, Unterquerung des Rennsteiges, wäre ohnehin ein irreparabler Eingriff in die Natur. Die Projektkosten werden bereits jetzt auf über 200 Mio Euro geschätzt.

In der landesplanerischen Beurteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes als obere Landesplanungsbehörde des Freistaates Thüringen zum ROV B 19 n zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda, Ergänzungsvariante V 4 vom 19. 09. 2014 (www.thueringen/th3/tlVWA/raumordnung/raumordnungsverfahren) wird  festgestellt, dass die im ROV beantragten Maßnahmen nur unter Beachtung umfangreicher Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen würden. So wird u.a. gefordert, dass der Tunnel in Wilhelmsthal zu verlängern ist, gleiches gilt für den Tunnel an der Gemarkungsgrenze zwischen Eisenach und Mosbach (Gemeinde Wutha-Farnroda).

Des Weiteren wird ein für den Hochwasserschutz ausreichend dimensioniertes Brückenbauwerk über Hörsel und die Eisenbahn gefordert. Dies wiederum lässt darauf schließen, dass die bisherige Kostenschätzung erheblich zu niedrig angesetzt ist.

Da die Maßnahme im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes bislang gerade einmal mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1 bewertet ist, ist davon auszugehen, dass es tatsächlich < 1 ist.

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Inwieweit eine B 19/B 84 Westumfahrung Eisenachs zu einem besseren Kosten-Nutzen-Faktor führen würde, wurde nicht geprüft.

Durch die beim Bau der B 19-Ostumfahrung Eisenachs notwendigen Tunnel entstünden zudem nichtkalkulierbare irreparable Grundwasserschäden. Das gesamte Bauprojekt bedeutet eine zunehmende Lärm- und Schadstoffbelastung für die Erholungs- und Siedlungsräume in der Gemeinde Wutha-Farnroda. Durch die vorgesehenen Brückenbauwerke würden lebenswichtige Kaltluftströme und Frischluftbahnen im gesamten Erbstromtal und Hörseltal bis in die kreisfreie Stadt Eisenach unterbrochen. Die geplante Trasse stellt auch ein Aufstauhindernis im Hochwasserfall der Hörsel dar.

Auf die Stellungnahme der Gemeinde zum Raumordnungsverfahren (ROV) für das Vorhaben Neubau der B 19 n zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda, Ergänzungsunterlage Variante V 4 vom 17. September 2014, (Aktenzeichen beim Thüringer Landesverwaltungsamt: 350.13-8154-030.12/11 WAK), weise ich insbesondere hin.

Auch in Abwägung der Vor- und Nachteile der B 88 Ortsumfahrung Wutha-Farnroda erwartet die Gemeinde mehr Nachteile als Vorteile. Auch die Umverlegung der  B 88 stellt einen erheblichen irreparablen Eingriff in die Natur, das Landschaftsbild und die Lebens- und Erholungsräume von Mensch und Tieren dar.

Durch die Umverlegung der B 88 würde zwar die Lärmbelastung der unmittelbaren Anlieger der Ruhlaer Straße vermindert, die Lärmbelastung der anderen Einwohner jedoch erheblich erhöht. Auch sind bei der Umverlegung existenzbedrohliche Umsatzeinbußen örtlicher Handels- und Gewerbetreibender zu befürchten.

Die in der Begründung aufgeführten Punkte für den weiteren Bedarf sind im Übrigen zum Großteil unbegründet.

Entgegen der Darstellung im Entwurf des BWVP 2030 ist der überregionale Verkehr zwischen den Mittelzentren Eisenach und Ilmenau auf der B 88 marginal.

Dieser Verkehr wird über die A 4/A 71 abgewickelt. In Richtung Waltershausen, Friedrichroda, Ohrdruf wird der Verkehr inzwischen ebenfalls überwiegend über die A 4 und zum Teil über die ehemalige B 7, jetzt L 3007, abgewickelt. Der überwiegende Verkehr im Bereich B 88 – Ruhlaer Straße ist dem Quell- und Zielverkehr des Erbstromtals (Wutha-Farnroda, Ruhla, Seebach) zuzuordnen. Der regionale Verkehr zwischen dem Mittelzentrum Eisenach und dem Grundzentrum Bad Liebenstein findet vorrangig über die jetzige B 19 statt.

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