Steuern und Abgaben 2008

Die Steuerabteilung der Stadt Eisenach hat in diesem Jahr Steuerbescheide nur noch an die Steuerpflichtigen verschickt, bei denen sich gegenüber dem letzten Bescheid Änderungen ergeben haben. Dies betrifft die Steuerarten Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie die Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr.

Für alle Steuerpflichtigen, die keinen neuen Jahressteuerbescheid erhalten haben, gelten weiter die zuletzt erhaltenen Bescheide – solange der Betrag unverändert bleibt.
Die Stadtverwaltung möchte alle Steuerpflichtigen daran erinnern, dass die nächsten Zahlungen in diesem Jahr bei quartalsweiser Zahlung am 15. Februar und für die Jahreszahler am 1. Juli fällig sind.
Die weiteren Steuern sind für Quartalszahler je Vierteljahr am 15. Mai, 15. August und am 15. November fällig.

Es ist zu beachten, dass bei nicht fristgerechter Zahlung das Mahnverfahren durch die Stadtkasse eingeleitet wird und Mahngebühren und eventuelle Säumniszuschläge als zusätzliche Kosten berechnet werden. Um dies zu vermeiden bittet die Stadtverwaltung daher alle Selbstzahler, die fälligen Steuern und Abgaben pünktlich zu überweisen. In den Fällen, in denen Abbuchungsermächtigungen erteilt worden sind, erfolgt die automatische Abbuchung zum jeweiligen Fälligkeitstermin.

Die Verwaltung hatte im Jahr 2006 erstmals Mehrjahresbescheide für Steuern und Abgaben verschickt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und zu vereinfachen.

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